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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 25.11.2020

Sitzungsbericht vom 17.11.2020

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen dieses Mal drei Baugesuch vor.

Beim ersten Baugesuch ging es um den Neubau eines Wohnhauses und einer Doppelgarage mit Abstellräumen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 353/22, Hagweg 4, Gemarkung Crispenhofen.

Diesem Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen unter der Maßgabe, dass die geplanten Auffüllungen nicht höher als 2,30 m sein dürfen. Zudem muss bei 2,30 m Höhe der höchste Punkt der Auffüllung mindestens 3,00 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein; bei einer geringeren Höhe entsprechend weniger.

Das zweite Baugesuch hatte den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 353/16 im Hagweg 9 in Crispenhofen zum Gegenstand und beim dritten Baugesuch handelte es sich um den Umbau und die Erweiterung des Rathauses in der Niedernhaller Straße 5 in Weißbach.

Beiden Bauvorhaben wurde das Einvernehmen der Gemeinde ohne Einschränkungen erteilt.

Die Stellungnahmen der Gemeinde werden nun ans Landratsamt Hohenlohekreis weitergereicht, das dann in seiner Funktion als Untere Baurechtsbehörde die endgültige Entscheidung über die Bauvorhaben zu treffen hat.

Ablösung von zwei PKW-Stellplätzen für das geplante Café im Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße 4 in Weißbach

Unter TOP 6 seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 27.07.2020 hatte der Gemeinderat der geplanten Umnutzung der Bankfiliale im Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße 4 in Weißbach in ein Café das Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt möchte die Baugenehmigung aber nur dann erteilen, wenn die Antragstellerin vier PKW-Stellplätze nachweist. Leider sind nur zwei PKW-Stellplätze vorhanden, weshalb sie bei der Gemeinde beantragt hat, die zwei fehlenden Stellplätze ablösen zu dürfen.

Stellplatzablösung bedeutet, dass sich ein Antragsteller gegen Bezahlung eines einmaligen Entgelts öffentliche Stellplätze der Gemeinde baurechtlich als eigene Stellplätze anrechnen lassen darf. Die Gemeinde muss das Ablöseentgelt dann zweckgebunden für die Schaffung (weiterer) öffentlicher Stellplätze einsetzen und die abgelösten Stellplätze natürlich auch tatsächlich auf Dauer vorhalten. Allerdings erwirbt der Antragsteller hierbei kein „Exklusivrecht“ an den abgelösten Stellplätzen; er darf sie also zum Beispiel nicht durch Hinweisschilder oder Absperrvorrichtungen für sich reservieren. Vielmehr dienen die abgelösten Stellplätze weiterhin der Benutzung durch die Allgemeinheit.

Der Gemeinderat gab dem Antrag auf Stellplatzablösung einstimmig statt.

Zweite Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans („Campingplatz in Schleierhof“:

-        Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Entwurfsauslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

-        Feststellung der zweiten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Die zweite Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal hat die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Wohnmobil-/Campingplatz“ westlich von Schleierhof zum Gegenstand. Bislang ist diese Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 10.08.2020 bis zum 18.09.2020 statt. Einige Schleierhofer Einwohner brachten in diesem Zuge Einwendungen und Bedenken wegen der befürchteten Verkehrsbelastung, wegen Lärm- und Geruchsimmissionen, der Infrastrukturausstattung, der Parkplatzsituation, dem Landschaftsbild, der Abwasserbeseitigung und anderem mehr vor. Von den Behörden gingen Stellungnahmen mit Hinweisen zum Immissionsschutz, zum Naturschutz und zur Landwirtschaft ein.

Alle Stellungnahmen wurden zwecks besserer Übersichtlichkeit in einer Liste zusammengefasst und von der Verbandsverwaltung beziehungsweise den von ihr beauftragen IFK Ingenieuren mit einem Behandlungsvorschlag versehen. Demnächst muss dann die Verbandsversammlung im Rahmen der Abwägung über die Stellungnahmen und deren Behandlung entscheiden.

Da die Mitglieder der Verbandsversammlung gegenüber der sie entsendenden Gemeinde weisungsgebunden sind, legte der Gemeinderat nun fest, wie sie abzustimmen haben.

Nach kurzer Diskussion wurde Bürgermeister Rainer Züfle vom Gremium beauftragt, als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal hinsichtlich der zweiten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans wie folgt abzustimmen:

a)   Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur zweiten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag.

b)   Die Verbandsversammlung billigt die zweite Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans und fasst den Feststellungsbeschluss.

Anpassung der Bauplatzpreise im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen

Im Frühjahr 2019 hat die Gemeinde Weißbach den zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen erschlossen. Insgesamt sind dort 15 Bauplätze entstanden. Weitere Neubaugebiete sind in Crispenhofen leider nicht möglich, weil die Ortschaft im Westen, Norden und Osten von Landschaftsschutz-, Naturschutz- und FFH-Gebieten umgeben ist, während die Südseite steil und bewaldet und somit ebenfalls nicht bebaubar ist. Deshalb wird sich die Ortschaft künftig wohl nur noch im Innenbereich entwickeln können, also durch Abbrüche und Neubebauungen, Umnutzungen und Bebauungen von Baulücken. Folglich sollte der Verkauf der 15 letzten Bauplätze eigentlich nur sukzessive vonstattengehen und nicht Schlag auf Schlag erfolgen.

Nachdem der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.05.2019 den Bauplatzpreis zunächst auf 70,00 €/m² festgelegt hatte, waren binnen nur 14 Tagen schon zahlreiche Reservierungswünsche von Bauplatzinteressenten eingegangen. Um die Nachfrage zu dämpfen, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.07.2019 den Verkaufspreis der Bauplätze sodann auf 85,00 €/m² erhöht und Vergaberichtlinien eingeführt. Trotzdem ist das Interesse an den Bauplätzen weiterhin sehr groß geblieben. Inzwischen sind nur noch sechs Bauplätze frei.

Der Gemeinderat diskutierte deshalb ausführlich darüber, wie der Verkauf der letzten Bauplätze in Crispenhofen verlangsamt werden könnte.

Nach intensiver Beratung wurde schließlich beschlossen, den Preis für die Bauplätze auf 110,00 €/m² zu erhöhen. Damit trägt die Gemeinde dann auch der Forderung des Landratsamts Rechnung, ihre Ertragslage zu verbessern, um den immensen Einbruch ihres Gewerbesteueraufkommens zumindest teilweise zu kompensieren. Für die Verkäufe, die bereits in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.10. 2020 beschlossen worden sind, gilt allerdings noch der bisherige Preis. Zudem werden die Bauplätze künftig nur noch an Einheimische verkauft. Als einheimisch gilt hierbei, wer seit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Weißbach wohnt, oder seit mindestens sechs Monaten hauptberuflich in der Gemeinde arbeitet, oder aus der Gemeinde stammt und immer noch einen starken Bezug hierher hat.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Laut den gesetzlichen Vorschriften muss über jede Spende, die einer Gemeinde gemacht werden soll, der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach folgende drei Spenden angeboten worden:

-    Geldzuwendung einer Privatperson aus Weißbach in Höhe von 200,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Weißbach.

-    Geldzuwendung der Volksbank Hohenlohe eG aus Öhringen in Höhe von 100,00 € für den Kindergarten Weißbach.

-    Sachspende (ein Adventskranz und ein Weihnachtsbaum) der Firma Dorles Blumen und Geschenke aus Ingelfingen für die Gemeindeverwaltung Weißbach.

Der Gemeinderat sah bei keiner der Spenden einen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher, sie anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung am 20.10.2020 gefasst hatte:

„1.)     Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/18 im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen wird an Herrn Kris Daniel Höft und Frau Michaela Toumanidis aus Niedernhall vergeben.

  2.)    Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/13 im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen wird an Herrn Krzysztof Kowalski und Frau Monika Kowalska aus Gaisbach vergeben.

  3.)    Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/12 im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen wird an Herrn Emrah Coker aus Hessental vergeben.“

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch folgendes besprochen beziehungsweise bekanntgegeben:

-    Im Haushaltsplan 2020 waren die diesjährigen Gewerbesteuereinnahmen auf 250.000 € verschlagt. Tatsächlich wird das Gewerbesteueraufkommen aber wohl nur etwa 73.600 € betragen, wovon dann sogar noch 6.700 € als Gewerbesteuerumlage abgegeben werden müssen. Zum Glück soll die Gemeinde wegen der Corona-Pandemie vom Land jedoch eine Gewerbesteuerkompensationszahlung in Höhe von voraussichtlich 713.600 € erhalten.

-   Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 14.12.2020, stattfinden.