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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 04.11.2020

Sitzungsbericht vom 20.10.2020

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.10.2020

Feststellung der Jahresrechnung 2019

Amtsrat Werner Grüb vom GVV Mittleres Kochertal stellte dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2019 vor.
Diese schließt, bezogen auf die Mittelansätze des Haushaltsplans, mit einer Verbesserung um 4.089.350,29 € ab. Während beim Erstellen des Haushaltsplans noch davon ausgegangen worden war, dass der Allgemeinen Rücklage 3.114.310 € entnommen werden müssten, konnte diese Entnahme nicht nur entfallen, sondern es wurden der Rücklage sogar noch 957.040,29 € zugeführt. Grund für dieses bessere Ergebnis waren einerseits höhere Gewerbesteuereinnahmen und damit verbunden höhere Nachzahlungszinsen der Gewerbesteuer. Vor allem macht sich aber bemerkbar, dass der Jahresabschluss 2019 keine Haushaltsreste enthalten darf, weil zum 01.01.2020 auf die Doppik umgestellt werden musste. Alle nicht verbrauchten Haushaltsmittel verbessern deshalb das Rechnungsergebnis 2019. Eigentlich ist das aber Augenwischerei, denn in den Jahren 2020 ff. müssen diese Mittel ja wieder neu veranschlagt werden, sofern die Projekte, für die die Mittel bestimmt waren, nicht fallen gelassen werden. Die wirtschaftliche Situation der Gemeinde ist also leider nicht annähernd so gut, wie das die Jahresrechnung 2019 auf den ersten Blick glauben lässt.

Der Stand der Allgemeinen Rücklage belief sich zum 31.12.2019 auf 5.472.070,01 €, wird aber voraussichtlich schon zum 31.12.2020 wieder auf circa 1.937.508,00 € abschmelzen.

Der Schuldenstand betrug zum 31.12.2019 1.066.665,00 €, wird in den nächsten Jahren jedoch tendenziell steigen.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die Jahresrechnung 2019 einstimmig.

Die Bekanntmachung der Jahresrechnung ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 43/2020 vom 23.10.2020 erfolgt, worauf hiermit verwiesen wird.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag dieses Mal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um eine Geländeauffüllung und das Errichten einer Stützmauer aus L-Steinen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1598 im Eichenweg 3 in Weißbach.

Der Gemeinderat erteilte dem Baugesuch das Einvernehmen.

Dritte Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans („Freiflächen-Photovoltaikanlage in Ernsbach“):

-    Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Entwurfsauslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

-    Feststellung der dritten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Anlass für die dritte Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Stadtteil Ernsbach der Stadt Forchtenberg.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Normalverfahren mit zweistufiger Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Parallel zu diesem Verfahren stellt die Stadt Forchtenberg den notwendigen Bebauungsplan auf. Die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 10.08.2020 bis 18.09.2020 statt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgeben. Hingegen gingen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einige Stellungnahmen mit Hinweisen zum Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und zu bestehenden Stromleitungen ein.

Alle Stellungnahmen wurden durchdacht, abgewogen und dann zum größten Teil berücksichtigt.

Der Gemeinderat beschloss deshalb, Bürgermeister Rainer Züfle zu beauftragen, als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal wie folgt abzustimmen:

1.) Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag.

2.) Die Verbandsversammlung billigt die dritte Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans und fasst den Feststellungsbeschluss.

Erstellung eines Standortkonzepts für Photovoltaik-Freianlagen im Verbandsgebiet des Gemeindeverwaltungsverbands „Mittleres Kochertal“: Vergabe des Planungsauftrags

Im Zuge des laufenden Aufstellungsverfahrens zur 3. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans („Freiflächen-Photovoltaikanlage in Ernsbach“) hat das Landratsamt Hohenlohekreis den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal (kurz: GVV) aufgefordert, einen Kriterienkatalog für die Errichtung zukünftiger Photovoltaik-Freianlagen im gesamten Verbandsgebiet aufzustellen. Daraufhin hat der GVV diverse Kriterien (u.a. Grünzäsur, Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege, Schutzgebiete, Biotopverbund und Blendwirkung auf Siedlungsbereiche) festgelegt und diese in der Begründung zur 3. Änderung der 7. Fortschreibung unter der laufenden Nummer 6 niedergeschrieben. Anhand dieser Kriterien soll nun ein Standortkonzept für Photovoltaik-Freianlagen erarbeitet werden, ähnlich wie dies bereits vor Jahren bei der Windkraft-Thematik geschah.

Für diese Dienstleistung hat die Verbandsverwaltung das Planungsbüro IFK Ingenieure aus Mosbach um ein Angebot gebeten. Die IFK Ingenieure haben den GVV in der Vergangenheit schon bei etlichen Fortschreibungen und Änderungen des Flächennutzungsplans begleitet; so auch bei der erwähnten Teilfortschreibung „Windkraft“. Das Angebot der IFK-Ingenieure beläuft sich auf brutto 14.616,00 €. Die Kosten für das Standort-Konzept für Photovoltaik-Freianlagen werden wie üblich über die Verbandsumlage auf die einzelnen Verbandsmitglieder umgelegt werden. Zeitlich ist für die Ausarbeitung des Standortkonzeptes nach Aussage von Herrn Jürgen Glaser von den IFK Ingenieuren mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten zu rechnen.

Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat Bürgermeister Rainer Züfle, als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal den Planungsauftrag für die Erstellung eines Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freianlagen im Verbandsgebiet gemäß dem vorliegenden Angebot an das Planungsbüro IFK Ingenieure aus Mosbach zu erteilen.

Entscheidung über ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde;
hier: Grundstücke Flst.-Nr. 494 und 494/1 in der Weinbergstraße, Gemarkung Weißbach

In letzter Zeit wurden im Gemeindegebiet zwei unbebaute Wohnhaus-Bauplätze verkauft. Zum einen handelt es sich hierbei um den 1.076 m² großen Bauplatz Flst.-Nr. 494 in der Weinbergstraße in Weißbach, zum anderen um den daneben liegenden 870 m² großen Bauplatz Flst.-Nr. 494/1 in der Weinbergstraße in Weißbach.

Aufgrund von § 24 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde an diesen Bauplatz ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

Der Gemeinderat beschloss jedoch in beiden Fällen einstimmig, von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen. Die jeweiligen Erwerber haben der Gemeindeverwaltung gegenüber bereits selber Bauabsicht bekundet.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Diesmal waren keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben oder besprochen:

Bürgermeister Rainer Züfle informierte den Gemeinderat über den Inhalt des Erlasses des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamts Hohenlohekreis zum Haushaltsplan der Gemeinde Weißbach für das 2020.Sämtliche Gemeinderäte und Bürgermeister Rainer Züfle unterschrieben eine Resolution gegen die vom Regierungspräsidium Stuttgart und vom Sachbereich Verkehr des Polizeipräsidiums Heilbronn gewünschte Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L 1045 im Bereich der Ortschaft Weißbach auf 70km/h. In dieser Resolution spricht sich die Gemeinde Weißbach vehement gegen eine Geschwindigkeitserhöhung aus und fordert, es wie seither bei 50 km/h zu belassen. Die Resolution wird unter anderem an Verkehrsminister Winfried Hermann, Regierungspräsident Wolfgang Reimer sowie die Landtagsabgeordneten bzw. Landtagskandidaten versandt.

Am Montag, dem 02.11.2020, muss eine außerplanmäßige öffentliche Gemeinderatsitzung abgehalten werden, bei der es insbesondere und die Sanierung und Erweiterung des Rathauses in Weißbach gehen soll.

Die nächste planmäßige öffentliche Gemeinderatsitzung wird dann voraussichtlich am Dienstag, dem 17.11.2020, stattfinden.