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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 03.07.2020

Sitzungsbericht vom 19.05.2020

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.05.2020

Gemeindewald Weißbach: Beschluss der Forsteinrichtung (10-jähriger Betriebsplan) für die Jahre 2020 bis 2029

Bürgermeister Rainer Züfle hieß zu den ersten drei Tagesordnungspunkten der Sitzung den Leiter des Kreisforstamts, Herrn Forstdirektor Roland Harz, sowie den für den Weißbacher Gemeindewald zuständigen Revierförster, Herrn Forstamtmann Thomas Schmitt, willkommen.

Herr Harz stellte dem Gemeinderat sodann den Forsteinrichtungsplan (10-jährigen Betriebsplan) vor. Die forstliche Betriebsfläche des Gemeindewalds beträgt aktuell 133,1 ha; der Laubholzanteil liegt bei 83 %. In den nächsten zehn Jahren sollen laut Plan insgesamt 7.000 fm Holz geerntet werden, während der Holzzuwachs während dieser Zeit bei 9.700 m³ liegt. Die Waldbewirtschaftung ist somit sehr nachhaltig. Auf 3 ha soll Naturverjüngung stattfinden und auf 10 ha Jungbestandspflege.

Der Gemeinderat war mit dem vorgesellten 10-jährigen Betriebsplan einverstanden und beschloss ihn einstimmig.

Gemeindewald Weißbach: × Bericht des Forstamts des Landratsamts Hohenlohekreis über das Betriebsjahr 2019 × Beschluss des Betriebsplanes 2020

Zuerst berichtete Forstamtsleiter Roland Harz kurz über den allgemeinen Zustand des Waldes. Leider sind derzeit fast alle Baumarten aufgrund des seit Jahren viel zu trockenen und zu warmen Klimas geschwächt, sodass Baumschädlinge leichtes Spiel haben. Insgesamt ist der Zustand der Wälder kritisch. Bedauerlicherweise sind zudem die erzielbaren Preise für Holz relativ niedrig.

Revierförster Thomas Schmitt gab zuerst einen kurzen Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2019. Insgesamt gab es im Gemeindewald drei Hiebe mit einem Gesamtvolumen von 600 fm. Im laufenden Jahr sind fünf Hiebe mit einem Volumen von insgesamt 720 fm vorgesehen. Außerdem sind ein paar kleinere Maßnahmen zur Jungbestandspflege und zur Kultursicherung geplant.

Der Gemeinderat nahm von den Berichten Kenntnis und erteilte dem Betriebsplan 2020 einstimmig die Zustimmung.

Gemeindewald Weißbach: Unbefristete Übertragung des Holzverkaufs auf das Forstamt des Hohenlohekreises

Bis zum Jahr 2015 hat die Gemeinde Weißbach ihr gesamtes Laub- und Nadelholz stets über das Forstamt vermarkten lassen und dann, als dies wegen eines Kartellrechtsverfahrens zur Nadelholzvermarktung nicht mehr möglich war, über die Holzverkaufsstelle des Landratsamts Hohenlohekreis. Ebenso taten dies auch die allermeisten anderen Gemeinden im Kreis. Als Reaktion auf die vom Land verordnete Forstreform hat der Weißbacher Gemeinderat dann am 26.03.2019 für die Saison 2019/2020 die Holzverkaufsstelle der Unteren Forstbehörde (also das neue Kreisforstamt) zu Gestehungskosten mit der Holzvermarktung beauftragt. Für den Verkauf von Nadelholz hatte die Gemeinde aber auch die Absicht einer erst noch zu gründenden neuen Holzverkaufsorganisation beizutreten.

Inzwischen hat sich die Holzverkaufsstelle des neuen Kreisforstamts recht gut etabliert. Zahlreiche Gemeinden des Hohenlohekreises nehmen sowohl für die Vermarktung von Laubholz als auch von Nadelholz ihre Dienste in Anspruch und wollen das auch in Zukunft tun.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat nun, die Holzverkaufsstelle des Kreisforstamts auf unbestimmte Zeit zu Gestehungskosten mit der Holzvermarktung zu beauftragen.

 Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen dieses Mal nur ein einziges Baugesuch vor. Dieses bezog sich auf den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und separat stehender Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 523/1 in der Schützenstraße 6 in Weißbach. Dieses Bauvorhaben war zwar schon einmal in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.02.2020 behandelt worden, doch ist die Planung inzwischen so stark geändert worden, dass es quasi einem neuen Vorhaben gleichkommt.

Wie bereits beim ersten Mal erteilte der Gemeinderat dem Baugesuch das Einvernehmen unter der Maßgabe, dass die geplante Doppelgarage höchstens so nah an die Schützenstraße herangerückt werden darf, wie das auch schon bei anderen Bauvorhaben im Bebauungsplangebiet genehmigt worden ist.

Änderung des Bebauungsplans „Brückle“ in Crispenhofen: × Zustimmung zum Vorentwurf × Beschluss der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

In seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2019 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brückle – 1. Änderung“ in Crispenhofen gefasst. Zweck des Bebauungsplans ist es, die mit „M“ gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen, welche bislang ohne Beschränkung der Wohnungsanzahl bebaut werden können, auf eine höchstzulässige Zahl von zwei Wohnungen in Wohngebäuden zu beschränken.

Nachdem die Gemeindeverwaltung inzwischen den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung, Textteil und Abgrenzungsplan erstellt hat, sind als nächste Verfahrensschritte die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Anhörung der berührten Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die hierbei eingehenden Stellungnahmen und Anregungen müssen dann vom Gemeinderat abgewogen werden. Hieraus resultierende Änderungen und Ergänzungen werden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

Als weitere Verfahrensschritte werden daraufhin noch die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und schließlich der Satzungsbeschluss folgen.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf des Bebauungsplans einstimmig zu und beschloss die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 21/2020 der Gemeinde Weißbach vom 22.05.2020 erfolgt.

Wunsch von Gemeinderat Thomas Weinmann auf Versetzung der Altglascontainer in der Brunnengasse in Crispenhofen

Auf Wunsch von Gemeinderat Thomas Weinmann wurde im Gremium die Versetzung der Altglascontainer in der Brunnengasse in Crispenhofen thematisiert. Die Container stehen bislang auf dem kleinen Platz vor der ehemaligen Viehwaage – dem jetzigen „Bücherstübchen“. Eine Bürgerin ist an Gemeinderat Thomas Weinmann herangetreten und hat angeregt, die Altglascontainer zum Tennisheim in Crispenhofen zu versetzen. Begründet wurde dies damit, dass die Container neben dem herausgeputzten, gepflegten Bücherstübchen unglücklich platziert seien und keinen einladenden und ansprechenden Anblick bieten.

Die Gemeindeverwaltung befürchtet hingegen, dass ein Container-Standort beim Tennisheim zu wilden Müllablagerungen verführen könnte, weil er recht abgelegen wäre und deshalb nicht unter Beobachtung ist. Außerdem besteht die Sorge, dass der kleine Platz vor dem „Bücherstübchen“ dann als eine Art „zweiter Dorfplatz“ genutzt werden würde, was wegen der direkt angrenzenden Fahrbahn der Brunnengasse unter Sicherheitsaspekten bedenklich wäre.

Nach intensiver Diskussion fasse der Gemeinderat schließlich den Beschluss, die Altglascontainer versuchsweise zum Tennisheim zu versetzen. Sofern es dort zu Problemen kommt, werden sie nach erneuter Beratung im Gemeinderat jedoch wieder an ihren bisherigen Standort zurückgestellt. Eine Umnutzung und Möblierung des kleinen Platzes vor dem Bücherstübchen als Dorfplatz scheidet aber in jedem Fall aus.

Beschluss der Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung für das Jahr 2020

Das Kindertagesbetreuungsgesetz verlangt, dass die Gemeinden jedes Jahr einen Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplan erstellen. Bürgermeister Rainer Züfle stellt dem Gemeinderat nun den Entwurf des Bedarfsplans für das Jahr 2020 vor.

Zum Stichtag 31.01.2020 gab es in der Gemeinde Weißbach 55 Kleinkinder (also Kinder im Alter unter drei Jahren). Für diese stehen bislang insgesamt 25 Betreuungsplätze zur Verfügung: 20 Plätze in der Kleinkindgruppe Weißbach (die allerdings auch als Betriebs-Kinderkrippe einer ortsansässigen Firma fungiert) und 5 Plätze in der altersgemischten VÖ-Gruppe des Kindergartens Crispen­hofen. Außerdem kooperiert die Gemeinde Weißbach auch mit KIT (Abkürzung für „Familiäre Kindertagesbetreuung Hohenlohekreis e.V.; früher: Tagesmütterverein Hohenlohekreis e.V.), weshalb Kinder aus der Gemeinde auch bei Tageseltern betreut werden können.

Wie die Bedarfsplanung für das Jahr 2020 aufzeigt, reichen aktuell alleine schon die Betreuungsplätze in der Kinderkrippe Weißbach zur Deckung des Bedarfs aus. Die fünf Kleinkind-Plätze im Kindergarten Crispenhofen sollen deshalb ab dem 01.09.2020 bis auf weiteres wieder in herkömmliche Kindergartenplätze umgewandelt werden, weil diesbezüglich in nächster Zeit mehr Nachfrage zu erwarten ist.

Der Gemeinderat nahm von all dem Kenntnis und stimmte der Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung für das Jahr 2020 einhellig zu.

 

Beschluss der Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2020 bis 2022

Auch für den Kindergartenbereich müssen die Gemeinden Jahr für Jahr einen Bedarfsplan aufstellen.

Die Kindergarten-Bedarfsplanung der Gemeinde Weißbach für den Zeitraum 2020 bis 2022 zeigt auf, dass sich die Zahl der potentiellen Kindergartenkinder im Teilort Weißbach bis Anfang 2022 konstant auf einem hohen Niveau bewegen wird. Bis Anfang 2023 zeichnet sich dann ein leichter Rückgang der Kinderzahlen ab. Derzeit gibt es im Kindergarten „Naseweis“ in Weißbach drei Kindergartengruppen mit insgesamt 65 Betreuungsplätzen. Diese werden nach heutigem Stand zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausreichen.

Im Teilort Crispenhofen wird die Zahl der drei- bis sechsjährigen Kinder im kommenden Kindergartenjahr einen Höhepunkt erreichen, sich aber bis Anfang 2023 voraussichtlich wieder auf dem gewohnten Niveau einspielen. Die 25 Betreuungsplätze, die im eingruppigen Kindergarten Crispenhofen zur Verfügung stehen, werden nach heutigem Stand genügen.

Der Gemeinderat nahm von diesen Prognosen Kenntnis und beschloss ohne Gegenstimme die Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2020 bis 2022.

 Breitbandausbau im Gebiet der Gemeinde Weißbach und der Stadt Forchtenberg:
Beauftragung eines Fachbüros mit der Baubegleitung des Netzausbaus

Die Stadt Forchtenberg und die Gemeinde Weißbach sind derzeit dabei, mit 50 % Zuschuss vom Bund und 20 % Zuschuss vom Land gemeinsam die Breitbandversorgung in ihren Gemeindegebieten ausbauen zu lassen. Der Ausbau erfolgt nach dem sogenannten „Wirtschaftlichkeitslücken-Modell“ durch die Firma NGN Fiber Network KG aus Aubstadt. Mit den Bauarbeiten ist im März diesen Jahres im Bereich des Forchtenberger Ortsteils Muthof begonnen worden.

Einerseits zur Überwachung der Bauarbeiten und deren ordnungsgemäßer Dokumentation, die für die Abrechnung der Zuschüsse wichtig ist, andererseits aber auch zur Mitarbeit bei der recht komplizierten Erstellung der Schlussverwendungsnachweise ist die Unterstützung durch ein Fachbüro äußerst ratsam. Für diese Leistung lagen der Gemeinde zwei Angebote vor.

Der Gemeinderat vergab den Auftrag einstimmig an die Förderberatung Harald Heinze aus Murrhardt, weil sie mit monatlich 517,65 € brutto das günstigere Angebot unterbreitet hatte.

Entscheidung über das Ausüben eines satzungsgemäßen Vorkaufsrechts der Gemeinde; hier: Grundstück Flst.-Nr. 1459/1 in der Weinbergstraße, Gemarkung Weißbach

Mit Kaufvertrag vom 14.04.2020 sind drei Grundstücke verkauft worden, darunter auch der 872 m² große Bauplatz Flst.-Nr. 1459/1 in der Weinbergstraße in Weißbach.

Aufgrund von § 24 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde für diesen Bauplatz ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Vorkaufsrecht im vorliegenden Fall nicht auszuüben.

Nochmaliger Beschluss über die Zusammenarbeit mit der Stadt Niedernhall und der Stadt Forchtenberg im Bereich des Personenstandswesens: × Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der Stadt Forchtenberg × Bestellung von Frau Susanne Haag und Frau Antje Huber zu Verhinderungsvertreterinnen für den Standesamtsbezirk Weißbach

Das Personenstandswesen ist eine äußerst anspruchsvolle und komplexe Rechtsmaterie. Deshalb stellt die Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung hohe Anforderungen an Personen, die zu Standesbeamten bestellt werden sollen. Neben einer bestimmten beruflichen Vorbildung wird besonders das erfolgreiche Bestehen eines zweiwöchigen Einführungsseminars, der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen sowie alle fünf Jahre die Teilnahme an einem einwöchigen Fortbildungslehrgang vorgeschrieben. Da diese Qualifizierungsmaßnahmen recht teuer sind, ist eine Gemeinde in der Regel bestrebt, nicht unnötig viele Standesbeamte vorzuhalten. In den Verwaltungen der Städte Niedernhall und Forchtenberg sowie der Gemeinde Weißbach sind jeweils zwei Personen vorhanden, welche für die qualifizierte Sachbearbeitung im Personenstandswesen in Frage kommen. Zwar reicht diese Anzahl im Regelfall aus, aber eben nicht immer. Das ist insofern problematisch, als das Gesetz fordert, dass bei Bedarf allzeit mindestens ein Standesbeamter verfügbar sein muss. Aus diesem Grund haben die Gemeinde Weißbach und die Stadt Niedernhall bereits zum 01.06.2016 in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart, ihre jeweiligen Standesbeamten gegenseitig zu Verhinderungsvertretern zu bestellen. Dadurch können beide Gemeinden, wenn das Tätigwerden eines Standesbeamten nötig ist, aber gerade kein eigener greifbar ist, vorübergehen einen Standesbeamten der anderen Gemeinde „ausleihen“.

Aus praktischen Erwägungen soll in diese gegenseitige Vertretungsregelung nun auch die Stadt Forchtenberg mit deren beiden Standesbeamtinnen mit einbezogen werden.

Der Gemeinderat hielt dies für eine gute Idee und stimmte dem vorgeschlagenen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Forchtenberg über eine Zusammenarbeit im Bereich des Personenstandswesens einhellig zu. Die beiden Forchtenberger Standesbeamtinnen Susanne Haag und Antje Huber wurden dadurch zu Verhinderungsstandesbeamtinnen für den Standesamtsbezirk Weißbach bestellt.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Laut den gesetzlichen Vorschriften muss über jede Spende, die einer Gemeinde gemacht werden soll, der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach folgende zwei Spenden angeboten worden:

-    220 € aus den Erlösen des Babybasars für die allgemeine Kinder- und Jugendarbeit in Weißbach (Spender: Evangelische Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach und TSV Weißbach);

-    verschiedene Öle, Additive und Fahrzeugpflegeprodukte im Wert von circa 400 € für die Freiwillige Feuerwehr Weißbach (Spender: Liqui Moly GmbH).

Der Gemeinderat sah bei beiden Spenden keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher, sie anzunehmen.

 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 24.02.2020 im Hinblick auf eine im Jahr 2019 durchgeführte Neubewertung der Arbeitsstellen in der Gemeindeverwaltung gefasst hatte:

„Der Stellenplan wird entsprechend der Stellenbewertung aus dem Jahr 2019 angepasst.“

 Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben oder besprochen:

-        Wegen der Corona-Pandemie konnten im März und im April leider keine Gemeinderatssitzungen stattfinden. Aufgrund dessen musste Bürgermeister Rainer Züfle einige eilbedürftige Punkte, jeweils nach Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden, alleine entscheiden. Im einzelnen traf er hierbei folgende Eilentscheidungen:

o   Dem Bauvorhaben „Aufstockung und Umbau des ehemaligen Stallgebäudes Halberg 25 in ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung sowie Neubau eines Nebengebäudes (Carport und Lagerschuppen) auf dem Grundstück Flst.-Nr. 61/2, Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg“ wird das Einvernehmen unter der Maßgabe erteilt, dass die Ausgleichsmaßnahmen nachgewiesen werden, die laut der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz zur Abrundungssatzung Halberg erforderlich sind.

o   Beim Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit separat stehender Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 353/20, Hagweg 8, Gemarkung Crispenhofen“ wird folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Brückle“ das Einvernehmen erteilt: × Überschreitung der westlichen Baugrenze durch die separat stehende Garage um 1,50 m beziehungsweise 9 qm; × Überschreitung der maximal zulässigen Traufhöhe um teilweise bis zu 0,47 m; × Farbe der Dachziegel in anthrazit anstatt rot bis rotbraun; × Firstrichtung der Garage um 90° gedreht; × Abgrabungen bis zu 2,80 m.

o   Die Gemeinde Weißbach schließt mit dem günstigsten Anbieter der Ausschreibung einen Stromliefervertrag zu den vorgelegten Konditionen ab. Der Stromliefervertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2023. [Anmerkung: Günstigster Bieter war die EnBW ODR AG mit einem Preis von 0,0443 € pro kw/h.]

o   Die frei gewordene Stelle im Gemeindebauhof wird zum 01.04.2020 mit Herrn Jörg Hilligardt aus Friedrichsruhe besetzt.

-        Die von der Straßenbauverwaltung vorgesehene Fahrbahnsanierung der L 1046 soll in den Sommerferien 2020 durchgeführt werden. Saniert wird die gesamte Ortsdurchfahrt Crispenhofen sowie die Strecke zwischen Crispenhofen und dem Ortseingang Weißbach. Das Land Baden-Württemberg hat die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben; den Zuschlag hat die Firma Wolff & Müller erhalten. Während der rund sechswöchigen Bauzeit wird die Straße komplett für den Verkehr gesperrt werden. Die Gemeinde Weißbach wird bei dieser Gelegenheit bekanntlich einige kleinere Arbeiten mit ausführen lassen (partielle Sanierung des Gehwegs, Angleichen einiger Schachtdeckel, barrierefreier Umbau von Bushaltestellen, etc.).

-        Der Gemeinderat möchte an seinem Beschluss vom 18.11.2019 festhalten, dass sich die Gemeinde Weißbach mit 1,7 Mio. Euro am Projekt „EnBW vernetzt“ beteiligt. Diese Beteiligung muss bis zum 01.07.2020 erfolgen; danach wäre nur noch eine Beteiligung in Höhe von 850.000 € möglich.

-        Die Kostenaufstellung für den Bau der im letzten Jahr in Betrieb genommenen neuen Kindertagesstätte in Weißbach weist Kosten in Höhe von insgesamt 1.094.464,29 € aus. Im Haushalt waren Mittel in Höhe von 976.000 € veranschlagt.

-        Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 22.06.2020, stattfinden.