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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 28.02.2020

Sitzungsbericht vom 24.02.2020

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.02.2020

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen dieses Mal drei Bausachen vor.

Beim ersten ging es um den Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 523/1 in der Schützenstraße 6 in Weißbach. Diesem Baugesuch erteilt der Gemeinderat das Einvernehmen der Gemeinde mit der Einschränkung, dass die geplante Garage nur so nah an die Straße herangebaut werden darf, wie es bei anderen Garagen im Bebauungsplangebiet bereits schon genehmigt worden ist.

Das zweite Baugesuch hatte die Umnutzung eines Geräteraums in einen Bewirtungsraum sowie den Einbau einer Küche mit Ausschank im bestehenden Sportplatzgebäude Grundstück Flst.-Nr. 738 in der Kelterstraße 31 in Weißbach zum Gegenstand. Der Gemeinderat zeigte sich mit diesem Baugesuch einhellig einverstanden.

Beim dritten Baugesuch ging es um den Neubau eines Zweifamilienhauses mit drei PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 353/24, Zum Brückle 36, in Crispenhofen. Da das Baugesuch den Vorschriften des geltenden Bebauungsplans entspricht, war das Einvernehmen der Gemeinde nicht notwendig. Allerdings besteht für das Baugrundstück eine Veränderungssperre, durch die verhindert werden soll, dass dort ein Mehrfamilienwohnhaus errichtet wird, obwohl bereits ein Bebauungsplanverfahren läuft, das künftig nur noch Ein- und Zweifamilienwohnhäuser zulässt. Weil es sich bei dem geplanten Gebäude um ein – auch künftig zulässiges - Zweifamilienwohnhaus handelt, war der Gemeinderat aber mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre einverstanden.

Dritte Änderung des Bebauungsplans „Halberger Ebene II“ in Weißbach: Aufstellungsbeschluss

Im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene II“ in Weißbach sind im Laufe der Jahre etliche nicht störende Gewerbebetriebe angemeldet worden, die von den Hauseigentümern zumeist im Nebenerwerb betrieben werden. Mit Schreiben vom 10.01.2020 hat die Untere Baurechtsbehörde des Landratsamts Hohenlohekreis der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass alle Betriebe, die nicht als freiberufliche Tätigkeit einzustufen sind, bauplanungsrechtlich unzulässig sind, da Allgemeine Wohngebiete vorwiegend dem Wohnen dienen. Zwar können in Allgemeinen Wohngebieten nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen werden, doch hat die Gemeinde im Bebauungsplan „Halberger Ebene II“ explizit festgesetzt, dass dort solche Ausnahmen nicht zulässig sind. Sofern die Gemeinde diese Bebauungsplanfestsetzung nicht aufhebt, müsste das Landratsamt also sämtliche Gewerbebetriebe untersagen, auch wenn sie überhaupt nicht störend sind. Hiervon ausgenommen wären lediglich freiberufliche Tätigkeiten, die nicht als Gewerbe gelten.

Zwar haben die Bauplatzkäufer der Gemeinde im Kaufvertrag schriftlich zugesichert, sich an die Vorschriften des Bebauungsplans „Halberger Ebene II“ zu halten, weshalb eine Gewerbeuntersagung also nicht nur rechtmäßig, sondern auch moralisch absolut in Ordnung wäre. Gleichwohl würde das für die Gewerbetreibenden aber eine Härte darstellen.

Daher hat der Gemeinderat nun einstimmig den Aufstellungsbeschluss für die Dritte Änderung des Bebauungsplans „Halberger Ebene II“ in Weißbach gefasst. Zweck des Bebauungsplans ist es, dass sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne des § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise zugelassen werden können.

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau

Gemäß dem Baugesetzbuch ist der Gutachterausschuss eine gemeindliche Aufgabe zur Ermittlung von Grundstückswerten, sowie zur Feststellung und Fortschreibung von Bodenrichtwerten als Grundlage hierfür. Aus Sicht der Landesregierung war das Gutachterwesen reformbedürftig, weshalb sie im Oktober 2017 eine Änderung der Gutachterausschussverordnung vorgenommen hat. Die neue Fassung der Verordnung ermöglicht interkommunale Zusammenschlüsse innerhalb eines Landkreises, um einerseits die inhaltliche Qualität der Gutachten sowie andererseits die Validität der Bodenrichtwerte zu verbessern. Aufgrund dessen laufen derzeit Bestrebungen, die Gutachterausschüsse der 16 Gemeinden des Hohenlohekreises aufzulösen und stattdessen zwei gemeinsame Gutachterausschüsse zu bilden: einer in Künzelsau und der andere in Öhringen. Die Gemeinde Weißbach würde sich dabei dem Gutachterausschuss Künzelsau anschließen. Durch die gemeinsamen Gutachterausschüsse sollen die beschriebenen Aufgaben einerseits immer noch ortsnah und andererseits doch deutlich professioneller sowie rechtssicherer als bisher erledigt werden können. Grundlage für den gemeinsamen Gutachterausschuss wird eine öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sein, welche die Stadt Künzelsau mit allen mitwirkenden Gemeinden abschließt.

Der Gemeinderat war nicht glücklich darüber, dass die Landesregierung eine Zentralisierung der Gutachterausschüsse wünscht; letztlich wird den Gemeinden damit ja eine weitere Kompetenz entzogen. Dennoch kann sich die Gemeinde Weißbach dieser Entwicklung aber nicht entgegenstellen.

Deshalb beschloss das Gremium mit einer Enthaltung, zum 01.01.2021 dem gemeinsamen Gutachterausschuss Künzelsau beizutreten. Bürgermeister Rainer Züfle wurde beauftragt, die vorgestellte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Falls an deren Wortlaut noch kleinere Änderungen vorgenommen werden sollten, darf Bürgermeister Züfle hierüber alleine entscheiden.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 27.01.2020 gefasst hatte:

„1.)  Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/13 im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen wird an Herrn Benjamin Kreker aus Crispenhofen vergeben.

2.)   Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/15 im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen wird an Herrn Thomas Gärtner aus Crispenhofen vergeben.

3.)   Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/16 im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen wird an Herrn Gustav Artz und Frau Heike Bernhardt aus Niedernhall vergeben.

4.)   Zieht einer der vorstehend genannten Bauplatzbewerber seine Bewerbung bis zum 29.02.2020 zurück, so erfolgt die Vergabe des Bauplatzes an den nächsten Bewerber dieses Bauplatzes in der jeweiligen Reihenfolge.“

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben oder besprochen:

-        Als Mutterschafts- und Elternzeitvertretung für die derzeitige Reinigungskraft des Bürgerzentrums Langenbachtal wird zum 01.03.2020 Frau Elke Zikeli aus Weißbach eingestellt.

-        Der Bauhofmitarbeiter Zoltan Kasza hat zum 31.03.2020 gekündigt. Derzeit läuft das Bewerbungsverfahren für die Nachbesetzung der vakant werdenden Stelle.

-        Die große, markante Fichte neben der Leichenhalle auf dem Friedhof in Crispenhofen kränkelt schon seit Jahren. Da inzwischen ernste Bedenken hinsichtlich ihrer Standsicherheit bestehen, muss sie nun leider sicherheitshalber gefällt werden.

-        Der Gemeinderat möchte sich in seiner nächsten öffentlichen Sitzung damit beschäftigen, ob die Altglas-Container in der Brunnengasse in Crispenhofen versetzt werden.

-        Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 23.03.2020, stattfinden.