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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 30.10.2019

Sitzungsbericht vom 21.10.2019

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.10.2019

Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühr und der gesplitteten Abwassergebühr für den Zeitraum von 2020 bis 2022

Das Büro Schmidt + Häuser aus Nordheim hat im Auftrag der Gemeinde eine Nachkalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2017 und 2018 erstellt sowie die Wasserversorgungsgebühr für die Jahre 2020 bis 2022 neu kalkuliert. Leider ergibt sowohl die Neukalkulation der gesplitteten Abwassergebühr, als auch die Neukalkulation der Wasserversorgungsgebühr die Notwendigkeit einer deutlichen Gebührenerhöhung.

Die Kalkulation der Abwassergebühr hat ergeben, dass im Bemessungszeitraum 2015 bis 2017 bei der Schmutzwassergebühr eine Kostenüberdeckung in Höhe von 156.615 € und bei der Niederschlagswassergebühr eine Kostenüberdeckung in Höhe von 26.628 € erzielt wurde. Da für die Abwassergebühren das Kostendeckungsprinzip gilt, müssen Überdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergeben, binnen der folgenden fünf Jahre kalkulatorisch ausgeglichen werden. Etwaige Kostenunterdeckungen können innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden.

Für das auf den Gemeindestraßen anfallende Niederschlagswasser wird, wie schon bisher, ein Teil der Abwasserkosten heraus gerechnet und zum Einzelplan Straßen umgebucht. Trotz den Kostenüberdeckungen aus dem letzten Bemessungszeitraum muss sowohl die Schmutzwassergebühr als auch die Niederschlagswassergebühr erhöht werden. Dies ist überwiegend der Tatsache geschuldet, dass die ausgleichspflichtigen Kosten der Abwasserbeseitigung im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen sind. Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte ergibt die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2020 bis 2022 folgende neuen Gebührensätze: • Schmutzwassergebühr 2,51 €/m³ (bisher 2,10 €/m³); • Niederschlagswassergebühr für überbaute oder befestigte Flächen 0,46 €/m² (bisher 0,42 €/m²).

Zum Vergleich: Die Spanne der von den Städten und Gemeinden im Hohenlohekreis erhobenen Schmutzwassergebühr lag im Januar 2019 zwischen 2,20 €/m³ und 3,79 €/m³, die der Niederschlagswassergebühr zwischen 0,32 €/m³ und 0,47 €/m³. Der Durchschnittssatz betrug bei der Schmutzwassergebühr 3,08 €/m³ und bei der Niederschlagswassergebühr 0,40 €/m³.

Die Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr hat eine Kostenunterdeckung in Höhe von 113.460 € aus den Jahren 2015 bis 2017 ergeben. Dieser hohe Verlust rührt vor allem von einem Anstieg der ausgleichpflichtigen Kosten aus den Vorjahren her. Wie vorstehend bereits bei der Abwassergebühr erwähnt, müssen Kostenüberdeckungen binnen fünf Jahren ausgeglichen werden, während Kostenunterdeckungen ausgeglichen werden können. Die Entscheidung darüber, ob eine Kostenunterdeckung ausgeglichen werden soll, hat der Gemeinderat im Rahmen einer Ermessensausübung zu treffen. In Anbetracht der sehr düsteren Haushaltsprognosen ist freilich ratsam, die entstandene Kostenunterdeckung tatsächlich auszugleichen. Ansonsten würde die Gemeinde nämlich auf ihr zustehende Einnahmen verzichten und die Wasserversorgung stattdessen aus allgemeinen Haushaltsmitteln subventionieren. Dadurch würde der ohnehin schon sehr eingeschränkte finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde noch weiter reduziert werden. Laut der Kalkulation kommt man dann auf eine Wasserversorgungsgebühr in Höhe von künftig 3,58 €/m³ (bisher 3,31 €/m³).

Zum Vergleich: Die Spanne der von den Städten und Gemeinden des Hohenlohekreises erhobenen Wasserverbrauchsgebühr lag im Januar 2019 zwischen 1,84 €/m³ und 4,09 €/m³. Der Durchschnittssatz betrug 2,99 €/m³.

Immerhin werden die Anschlussnehmer für die höhere Wasserverbrauchsgebühr diesmal aber einen echten Mehrwert erhalten. Künftig sollen Reparaturen und Erneuerungen von Hausanschlussleitungen nämlich nicht mehr vollumfänglich dem jeweiligen Anschlussnehmer in Rechnung gestellt werden. Vielmehr sollen die Anschlussnehmer bloß noch für den Teil der Hausanschlussleitungen kostentragungspflichtig sein, der sich außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Gerade die Leitungen im öffentlichen Straßenraum sind wegen der Verkehrsbelastung nämlich besonders schadensanfällig und stellten deshalb für die Anschlussnehmer bislang ein permanentes Kostenrisiko dar. Für eine Leitungsreparatur im Straßenbereich konnten leicht Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro anfallen.

Der Gemeinderat zeigte sich über die notwendigen Gebührenerhöhungen nicht erfreut, sah nach gründlicher Diskussion aber deren Notwendigkeit ein. Darum stimmte er den Gebührenkalkulationen und den neuen Gebühren­sätzen letztendlich doch einstimmig zu.

Änderung von Satzungen

-          Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)

-          Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)

-          Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Zwecks Umsetzung des Beschlusses über die neuen Sätze der Wasserverbrauchsgebühr, der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr musste der Gemeinderat die drei oben genannten Satzungen ändern.

Alle drei Änderungssatzungen wurden einstimmig beschlossen.

Ihren genaue Wortlaut finden Sie hier.

Entscheidung über das Ausüben eines satzungsgemäßen Vorkaufsrechts der Gemeinde; hier: Grundstück Flst.-Nr. 665 in der Lindenstraße, Gemarkung Weißbach

Mit Kaufvertrag vom 19.09.2019 wurde eine 1.620 m² große Teilfläche des insgesamt 3.296 m² großen Grundstücks Flst.-Nr. 665 in der Lindenstraße in Weißbach an verkauft. Das Grundstück ist mit einem alten landwirtschaftlichen Anwesen bebaut, das nicht erhaltenswert ist und abgebrochen werden sollte, um einer zeitgemäßen Neubebauung Platz zu machen.

Bereits in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.07.2016 hatte der Gemeinderat für das Gebiet, in dem das jetzt verkaufte Grundstück liegt, eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB erlassen. Grund hierfür war die Absicht der Gemeinde, die Innenentwicklung zu fördern, um weniger Außenbereichsflächen für neue Baugebiete in Anspruch nehmen zu müssen, verbunden mit der Zielsetzung, die Neubebauung des Gebiets so zu steuern, dass sie dem demographischen und wirtschaftlichen Wandel Rechnung trägt. Gut vorstellbar wäre in jenem Bereich insbesondere Betreutes Wohnen.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat jetzt einstimmig beschlossen, bezüglich des Grundstücks Flst.-Nr. 665 von der Vorkaufsrechtssatzung Gebrauch zu machen und das Vorkaufsrecht auszuüben.

Erste Änderung des Bebauungsplans „Brückle“ in Crispenhofen: Aufstellungsbeschluss

Anlässlich eines Bauantrags für ein Sechsfamilienwohnhaus ist der Gemeinderat damit konfrontiert worden, dass der aus dem Jahr 1993 stammende Bebauungsplan „Brückle“ in Crispenhofen für die Häuser entlang der Südseite der Straße „Zum Brückle“ (Grundstücke Flst.-Nr. 353/5, 353/12, 353/23 und 353/24) keine Beschränkung der Wohnungszahl vorsieht, während ansonsten im gesamten Baugebiet maximal zwei Wohnungen pro Gebäude zulässig sind.

Aus heutiger Sicht erscheinen Mehrfamilienhäuser inmitten des ansonsten recht homogen bebauten Baugebiets ungünstig, weil sie nicht so recht ins Umfeld passen.

Darum fasste der Gemeinderat nun einstimmig den Beschluss, den Bebauungsplan „Brückle“ so zu ändern, dass dort künftig nirgends mehr Mehrfamilienwohnhäuser zulässig sind.

Der Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans „Brückle“ ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 43/2019 vom 25.10.2019 öffentlich bekannt gemacht worden, worauf hiermit verwiesen wird.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Vor kurzem hat eine Privatperson angeboten dem Kindergarten Crispenhofen sechs neue Kinderhocker im Wert von circa 400,00 € zu spenden.

Der Gemeinderat sah bei der Spende keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie dankend anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Verschiedenes

Bürgermeister Rainer Züfle informierte darüber, dass die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Montag, dem 18. November 2019, stattfinden wird.