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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 30.10.2019

Sitzungsbericht vom 23.09.2019

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.09.2019

Feststellung der Jahresrechnung 2018

Die Leiterin der Verbandskämmerei des GVV Mittleres Kochertal, Oberamtsrätin Kerstin Riek, stellte dem Gemeinderat die Zahlen der Jahresrechnung 2018 vor.

Diese schließt, bezogen auf die Mittelansätze des Haushaltsplans, mit einer Verbesserung um 89.012,26 € ab. Während beim Erstellen des Haushaltsplans 2018 davon ausgegangen worden war, dass der Allgemeinen Rücklage 1.800.040,00 € entnommen werden müssen, konnte diese Entnahme nach dem nun vorliegenden Rechnungsergebnis auf 1.711.027,26 € reduziert werden. Grund für dieses geringfügig bessere Ergebnis waren, trotz dem Einbruch der Gewerbesteuer, höhere Gewerbesteuereinnahmen aus dem interkommunalen Gewerbepark Waldzimmern, höhere Einkommensteueranteile und höhere Nachzahlungszinsen bei der Gewerbesteuer. Alles zusammen ermöglichte eine um 88.104,60 € höhere Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt. Diese Steigerungen haben dann wiederum die vorstehend genannte Rücklagenentwicklung bewirkt.

Der Stand der Allgemeinen Rücklage belief sich daraufhin zum 31.12.2018 auf 4.515.029,72 €. Da sich die Gewerbesteuereinnahmen in den nächsten Jahren nur noch auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen werden, wird diese verbleibende Rücklage in den nächsten Jahren jedoch leider zum Ausgleich des Haushalts aufgezehrt werden müssen. Größere Investitionen werden in den nächsten Jahren allenfalls noch kreditfinanziert möglich sein. Letztendlich sind Kreditaufnahmen aber sehr kritisch zu sehen, weil es der Gemeinde voraussichtlich äußerst schwer fallen wird, künftig überhaupt noch Zins und Tilgung zu leisten.

Der Gemeinderat beschloss die Jahresrechnung 2018 einstimmig und stimmte hierbei auch den vorgeschlagenen Haushaltsresten zu.

Die Bekanntmachung der Jahresrechnung 2018 ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 39/2019 vom 28.09.2019 erfolgt, worauf hiermit verwiesen wird.

Zwischenbericht über die Haushaltssituation im laufenden Jahr

Amtsrat Werner Grüb vom GVV Mittleres Kochertal gab dem Gemeinderat einen Zwischenbericht über die aktuelle Haushaltssituation. Nach heutigem Stand sieht es so aus, als ob im Jahr 2019 dank einer größeren Gewerbesteuer-Nachzahlung die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage um etwa 724.110 € niedriger ausfallen könnte als geplant. Allergrößte Sorge bereitet allerdings, dass die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen einer hiesigen Firma, die seit geraumer Zeit zu einem Großkonzern gehört, für 2019 auf 0 € festgesetzt worden sind, obwohl ihre Geschäfte gut laufen. Weil der Konzern die Firma letztes Jahr in eine steuerliche Organschaft gepackt hat, ist nun aber nicht mehr das Ergebnis der Firma selbst, sondern das des Organträgers steuerlich relevant. Das lässt befürchten, dass das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde auf Dauer sehr bescheiden bleiben wird und wohl niemals mehr an das frühere Niveau heranreichen wird. Da die Gemeinde diesen immensen Steuereinbruch nicht anderweitig kompensieren kann, wird sie vermutlich auf Dauer finanzschwach werden. Ein vorschriftsmäßig ausgeglichener Haushalt wird in den nächsten Jahren nicht mehr möglich sein. Wenn die Rücklagen aufgebraucht sind – was voraussichtlich schon Ende des Jahres 2020 der Fall sein wird -, wird die Gemeinde Weißbach also keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr vorlegen können. Vor diesem Hintergrund kommt die Gemeinde nicht umhin, ab sofort alle Investitionen auf deren absolute Notwendigkeit hin zu überprüfen. Nur noch weniges von dem, was wünschenswert ist, wird auch tatsächlich leistbar sein. Gleichwohl muss die Gemeinde aber versuchen, weiterhin attraktiv und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Der Gemeinderat nahm von diesem Finanzzwischenbericht Kenntnis und zeigte sich über die düstere Prognose sehr besorgt. Näheres hierzu soll in den nächsten Monaten im Rahmen einer Klausurtagung diskutiert werden.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen dieses Mal drei Baugesuche vor.

Das erste war ein Bauantrag der Gemeinde selbst, bei dem es um den Bau einer Bouleanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 6 in der Ortsmitte Weißbach ging.

Ihm wurde das das Einvernehmen einstimmig erteilt.

Das zweite Baugesuch hatte den Umbau der Kesselwaschanlage auf einem Firmengelände in der Salinenstraße 1 in Weißbach zum Thema.

Auch diesem Baugesuch wurde einstimmig zugestimmt.

Das dritte Baugesuch handelte vom Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.-Nr. 353/12 in der Straße ‚Zum Brückle‘ in Crispenhofen. 

Diesem Bauvorhaben wurde die Zustimmung der Gemeinde insoweit versagt, als es nicht den Vorgaben des Bebauungsplans „Brückle“ entspricht, was sowohl hinsichtlich der Grundflächenzahl als auch der Traufhöhen der Fall ist.

Diese Stellungnahmen der Gemeinde werden nun ans Landratsamt Hohenlohekreis weitergerecht, das dann in seiner Funktion als Untere Baurechtsbehörde die endgültige Entscheidung über die drei Bauvorhaben zu treffen hat.

Erste Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Allmand – Osterweiterung“ in Forchtenberg:

-     Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

-     Billigung und Freigabe des Entwurfs der ersten Änderung der siebten Flächennutzungsplan-Fortschreibung für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Eine Forchtenberger Firma beabsichtigt ihren Standort im Gewerbegebiet „Allmand“ in Forchtenberg in Richtung Weißbach zu erweitern. Da für diese Fläche noch kein Planungsrecht vorliegt, muss dieses zuerst im Flächennutzungsplan und anschließend über einen Bebauungsplan geschaffen werden. Die angestrebte Fläche war bereits Gegenstand in der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal (GVV). Da zum damaligen Zeitpunkt kein erfolgreicher Abschluss des Verfahrens absehbar war, wurde die Fläche zum Ende des Verfahrens aber zurückgestellt. Nach inzwischen erfolgten Abstimmungsgesprächen mit dem Regierungspräsidium Stutt­gart und dem Regionalverband Heilbronn-Franken soll die Erweiterungsfläche der Firma nun jedoch in der ersten Änderung der siebten Fortschreibung wiederaufgenommen werden.

Die Offenlegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind bereits vom 27.08.2018 bis zum 28.09.2018 erfolgt. Nun geht es darum, die Behandlung und Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem Behandlungsvorschlag der IFK Ingenieure zu beschließen sowie den Entwurf der ersten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu billigen und für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.

Zwar hat über den Flächennutzungsplan und dessen Fortschreibung in letzter Konsequenz die Verbandsversammlung des GVV und nicht der Gemeinderat zu entscheiden, doch unterliegen die Mitglieder der Verbandsversammlung der Weisung der sie entsendenden Gemeinde.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat Bürgermeister Rainer Züfle zu beauftragen, als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des GVV wie folgt abzustimmen: Der vorgeschlagenen Behandlung und Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. Der Entwurf der ersten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird gebilligt. Er soll so für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben werden.

Zweite Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal zum „Campingplatz Schleierhof“:

-     Aufstellungsbeschluss

-     Billigung und Freigabe des Vorentwurfs der zweiten Änderung der siebten Flächennutzungsplan-Fortschreibung für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Eine Familie beabsichtigt bei der Ortschaft Schleierhof in unmittelbarer Nähe zu den Tiroler Seen einen Campingplatz zu errichten und zu betreiben. Da für diese Fläche noch kein Planungsrecht vorliegt, muss dieses zuerst in einem Flächennutzungsplanverfahren geschaffen werden. Dies soll mit der zweiten Änderung der siebten Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen.

Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Rainer Züfle als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des GVV für den Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu stimmen, den vorgestellten Vorentwurf zu billigen und ihn für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB freizugeben.

Benennung der Straßen im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach

Die drei Straßen im neu erschlossenen Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach sind bislang noch namenlos.

Um diesen Zustand zu beenden, legte der Gemeinderat nun fest, dass der in nördliche Richtung verlaufende Teil der Haupterschließungsstraße den Namen „Halberger Straße“ erhalten soll; so heißt diese Straße schließlich auch schon im unteren Bereich. Der nach Osten abknickende Teil der Haupterschließungsstraße erhält hingegen den Namen „Erlenweg“. Die winkelförmig verlaufende Nebenstraße soll den Namen „Buchsbaumweg“ erhalten.

Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Jahresprogramm 2019): Auftragsvergabe

Wie jedes Jahr möchte die Gemeinde Weißbach auch 2019 wieder einige Kanalsanierungen durchführen lassen. Auf Vorschlag des Kreistiefbauamts sind heuer insgesamt elf Kanalabschnitte in Weißbach zur Sanierung vorgesehen. Alle Schadstellen sollen in geschlossener Bauweise – also durch das Einkleben von partiellen oder kompletten Inlinern (das sind mittels einer Mehrkomponenten-Harzmischung ausgesteifte Glasfaser-Schläuche) – saniert werden.

Diese Arbeiten sind unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Alle fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das günstigste beläuft sich auf 27.494,95 € (brutto) und stammt von der Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG aus Mannheim. Die Einheitspreise dieser Firma sind laut Aussage des Kreistiefbauamts auskömmlich und ortsüblich; eine Spekulation ist nicht ersichtlich.

Folglich beschloss der Gemeinderat einstimmig, die diesjährigen Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise an die Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG zu vergeben.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Laut den gesetzlichen Vorschriften muss jede Spende, die einer Gemeinde gemacht wird, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung befürwortet werden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach zwei Spenden angeboten worden: Zum einen möchten die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach und der TSV Weißbach aus dem Erlös des „Basars rund ums Kind“ einen Geldbetrag in Höhe von 190,00 € für die allgemeine Jugendarbeit in der Gemeinde geben. Zum anderen hat eine Privatperson angeboten, einen Geldbetrag in Höhe von 200,00 € für den Betrieb und die Instandhaltung von technischem Gerät der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach spenden.

Der Gemeinderat sah bei den beiden Spenden keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie dankend anzunehmen.

Erlass von Vergaberichtlinien für die Bauplätze der Gemeinde Weißbach

Die derzeitige Situation am Geldmarkt (sehr niedrige Kreditzinsen, Gefahr von Strafzinsen auf hohe Geldguthaben) bewirkt einerseits eine starke Nachfrage bei Wohnhaus-Bauplätzen, während es den Gemeinden andererseits nur bedingt möglich ist, diese Nachfrage zu befriedigen. Dies bekam vor kurzem auch die Gemeinde Weißbach zu spüren, als sie 15 neue Bauplätze im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen auf den Markt brachte: Binnen nur 14 Tagen waren schon zehn Reservierungswüsche eingegangen. Um vor diesem Hintergrund den Bauplatzverkauf möglichst gerecht zu gestalten und zugleich einen allzu raschen Abverkauf der Bauplätze zu vermeiden, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.07.2019 die Gemeindeverwaltung beauftragt, unverzüglich einen Vorschlag für allgemeine Vergabekriterien für die kommunalen Bauplätze zu erarbeiten und ihn dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Gemeindeverwaltung präsentierte dem Gemeinderat deshalb nun einen Entwurf für eine solche Bauplatz-Vergaberichtlinie.

Der Gemeinderat beriet ausführlich über diesen Entwurf und brachte dabei auch ein paar Änderungswünsche vor. Diese geänderte Fassung der Vergaberichtlinie wurde sodann mit großer Mehrheit beschlossen.

Die Bauplatz-Vergaberichtlinie ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 39/2019 vom 27.09.2019 veröffentlicht worden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab zwei Beschlüsse bekannt, die der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 22.07.2019 gefasst hatte:

1.) Die Stelle als Bauhofmitarbeiter wird zum 01.09.2019 mit Herrn Steffen Waldert aus Forchtenberg besetzt.

2.) Der gemeindeeigene Wohnhaus-Bauplatz Flst.-Nr. 353/20 im Hagweg in Crispenhofen wird an Frau Nina Beck und Herrn Sven Gramlich verkauft.

Einwohnerfragestunde

Insgesamt waren acht Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Einwohnerfragestunde anwesend. Aus ihrer Mitte wurden Fragen zur Verbesserung der Wasserversorgung im Siedlungsweg in Crispenhofen, zur Wasserentnahmestelle auf dem Friedhof Crispenhofen, zu den Festsetzungen des Bebauungsplans „Brückle“ in Crispenhofen, zur Verkehrssituation in der Weißbacher Straße und der Westernhauser Straße in Crispenhofen sowie zum geplanten Bau einer Bouleanlage in Weißbach gestellt.

Bürgermeister Rainer Züfle beantwortete alle Fragen.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-    Die private Scheune Brunnengasse 4/1 in Crispenhofen soll abgebrochen werden. Da hierfür nur ein Kenntnisgabeverfahren notwendig ist, musste der Gemeinderat diesbezüglich keinen Beschluss fassen.

-    Während der Sommerpause des Gemeinderats gingen drei Bausachen ein, über die der Bürgermeister zwecks Fristwahrung eine Eilentscheidung treffen musste. Zum einen ging es dabei um die Errichtung eines Betonsockels mit einem Stickstofftank mit Verdampfern auf dem Firmengelände in der Salinenstraße 1 in Weißbach, zum anderen um die Umnutzung des ehemaligen Bankgebäudes Brunnengasse 12 in Crispenhofen in ein Wohnhaus und zum dritten um eine Erdauffüllung auf dem Grundstück Flst.-Nr. 469 im Gewann „Beckenholz“ in Crispenhofen. Allen drei Vorhaben wurde das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

-    Zum 01.09.2019 wurde Frau Monika Simunov aus Weißbach als Reinigungskraft für den Kindergarten Weißbach eingestellt. Die Einstellung erfolgte zunächst befristet als Mutterschafts- und Elternzeitvertretung.

-    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 21. Oktober 2019, stattfinden.