Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 08.04.2019

Sitzungsbericht vom 26.03.2019

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.03.2019

Auswirkungen der Forstreform auf den Gemeindewald:
Übertragung des Forstlichen Revierdienstes auf die Untere Forstbehörde (Kreisforstamt Hohenlohekreis)
Neuregelung des Holzverkaufs

Aufgrund der anstehenden Forstreform, die zum 01.01.2020 in Kraft treten wird, müssen für den Kommunalwald noch im Laufe des Jahres 2019 der forstliche Revierdienst (Beförsterung) und die Holzvermarktung (Holzverkauf) neu geregelt werden. Die forsttechnische Betriebsleitung verbleibt hingegen kraft Gesetzes bei der Unteren Forstbehörde des Hohenlohekreises, wofür das Land die Kosten trägt.

Der forstliche Revierdienst kann – wie bisher – als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ausschreibungsfrei der Unteren Forstbehörde übertragen werden. Hierfür ist freilich eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen. Die Untere Forstbehörde erhebt dann für ihre Leistungen ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, dessen Höhe auf der Grundlage kreisindividuell berechneter Gestehungskosten nach vorgegebenen landesweiten Richtwerten berechnet wird und alle zwei Jahre nachkalkuliert werden soll. Leider wird dieses Entgelt auf alle Fälle deutlich über dem bisherigen liegen. Sofern eine Gemeinde den forstlichen Revierdienst auf die Untere Forstbehörde überträgt, ist angedacht, den Gemeinde- und den Privatwald auf ihrer Gemarkung als räumlichen Verbund zu betreuen. Dies führt zu Synergieeffekten für die Kommunalwälder, erhöht die Zufriedenheit der Kleinprivatwaldbesitzer, fördert die Mobilisierung des nachwachsenden Rohstoffs Holz und gewährleistet die Erfüllung der Forstschutzaufgaben der Forstverwaltung. Die Übertragung des Revierdienstes auf die Untere Forstbehörde ermöglicht außerdem eine angemessene Vertretungsregelung und personelle Verstärkung bei Naturkatastrophen.

Bezüglich der Neuregelung des Holzverkaufs bietet der Landkreis die Holzvermarktung künftig als kreiskommunale Dienstleistung an, wobei insbesondere beim Nadelholz eine Zusammenarbeit beziehungsweise Beteiligung an landkreisüberschreitenden Verkaufsorganisationen angestrebt wird. Als wirtschaftliche Tätigkeit unterliegt der Holzverkauf aber dem Ausschreibungsrecht und ist umsatzsteuerpflichtig. Hiervon umfasst sind die Kundenakquise, das Anbieten des Holzes und das Einholen von Verkaufsangeboten, die Dokumentation der Holzqualitäten von Sortimenten nach Werksmaß, die Qualitätssicherung, die Verkaufsverhandlungen und -absprachen mit dem Kunden, das Ausfertigen von Liefer- und Kaufverträgen, die Bereitstellung und Freigabe von Teillieferungen auf Verträge, die Absicherungen des Kaufpreises bei Frei-Werk-Verkäufen, die Prüfung und Abrechnung von Werks­protokollen, den Wertholzverkauf im Rahmen von Meistgebotsverkäufen und die Fakturierung, die Organisation der Entrindung auf Kundenwunsch sowie die Unterstützung bei der Logistik.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat nun, dass die Gemeinde Weißbach den forstlichen Revierdienst im Gemeindewald ausschreibungsfrei auf die Untere Forstbehörde des Hohenlohekreises überträgt. Zudem wird die Holzverkaufsstelle der Unteren Forstbehörde für die Saison 2019/2020 zu Gestehungskosten mit der Holzvermarktung beauftragt. Daneben gibt die Gemeinde aber auch eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zum Beitritt zu einer neu zu gründenden Holzverkaufsorganisation ab. Bürgermeister Rainer Züfle soll nach Vorliegen des rechtlich geprüften und zwischen dem MLR und den kommunalen Landesverbänden abgestimmten Mustervertrags die entsprechenden Verträge abschließen.

Erste Änderung der fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal:
Behandlung und Abwägung der im Zuge der Entwurfsauslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit
Feststellungsbeschluss

Die Stadt Forchtenberg hat im August 2017 mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken einen raumordnerischen Vertrag bezüglich der bedarfsgerechten Erschließung des Bebauungsplangebiets „Waldfeld II“ geschlossen. Darin hat sich die Stadt Forchtenberg verpflichtet, die 3,00 ha umfassenden Fläche B erst zu erschließen, wenn sie andernorts mindestens 3,00 ha unbebaute Wohnbaufläche aufhebt. Diese Aufhebung ist Gegenstand der ersten Änderung der fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplans.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal (kurz: GVV) hat in ihrer Sitzung vom 19.07.2018 den Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens gefasst und auch schon den Vorentwurf gebilligt. Vom 27.08.2018 bis zum 29.09.2018 haben dann die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange stattgefunden. Anschließend wurde in der Verbandsversammlung vom 28.11.2018 der Entwurfsbeschluss gefasst. Demnach sollen im Gebiet der Stadt Forchtenberg nun folgende Wohnbauflächen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden: Forchtenberg (Wachsberg) 0,23 ha, Schleierhof (Vier Morgen/Tal) 0,98 ha, Sindringen (Setz) 0,75 ha und Ernsbach (Kirchberg) 1,25 ha. In der Summe beläuft sich die Wohnbauflächenreduzierung somit auf 3,21 ha. Davon können allerdings nur 3,16 ha auf den raumordnerischen Vertrag angerechnet werden, da die Stadt Forchtenberg an anderer Stelle 0,05 ha als neue Wohnbaufläche ausgewiesen hat.

Vom 21.01.2019 bis zum 28.02.2019 erfolgte schließlich die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belangen. Daraufhin sind einige Stellungnahmen eingegangen, für die das Büro IFK aus Mosbach dann jeweils einen Abwägungs- und Behandlungsvorschlag erarbeitet hat. Diese und weitere Unterlagen sind dem Gemeinderat rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung gestellt worden.

Zwar hat über den Flächennutzungsplan und dessen Fortschreibung in letzter Konsequenz nicht der Gemeinderat, sondern die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands zu entscheiden, doch unterliegen die Mitglieder der Verbandsversammlung der Weisung der sie entsendenden Gemeinde. Deshalb ging es vorliegend darum, Bürgermeister Rainer Züfle als Stimmführer der Weißbacher Mitglieder eine Weisung für sein Abstimmungsverhalten in der nächsten Verbandsversammlung zu geben.

Nach Abwägung des Für und Wider schloss sich der Gemeinderat letztlich dem Abwägungsvorschlag des Büros IFK an und sprach sich dafür aus, das entsprechend aktualisierte Planwerk der ersten Änderung der fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplans des GVV zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Bürgermeister Rainer Züfle wurde beauftragt, in der Verbandsversammlung des GVV als Stimmführer der Weißbacher Mitglieder entsprechend zu votieren.

Mögliche Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes: Grundsatzbeschluss

Seit etlichen Jahren überwacht der Polizeivollzugsdienst kaum noch den ruhenden Verkehr. Parkverstöße bleiben deshalb zumeist ohne Folgen, was dazu führt, dass viele Kraftfahrer die Verkehrsregeln über das Parken nicht mehr ernst nehmen. Der Gemeinderat, aber auch Einwohner, kritisieren diesen Zustand immer wieder. Die Gemeindeverwaltung führt deshalb seit dem 01.04.2018 durch Verwaltungspersonal sporadisch Parkkontrollen durch. Da die Kontrollen von Rathauspersonal zu Fuß durchgeführt werden, beschränken sie sich aber mehr oder weniger auf die Weißbacher Ortsmitte und das Gewerbegebiet. Eine Dauerlösung sind die Parkkontrollen durch die Rathausmitarbeiter freilich ohnehin nicht, denn diese Tätigkeit fällt eigentlich überhaupt nicht in deren Aufgabenbereich. Andererseits wäre es jedoch übertrieben, für unsere kleine Gemeinde einen eigenen Gemeindevollzugsdienst einzustellen – und sei es auch nur in Teilzeit.

Eine Lösung könnte allerdings sein, beim Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal (kurz: GVV) in Teilzeit einen Vollzugsbediensteten zu beschäftigen, der dann für alle drei Verbandsgemeinden zuständig wäre. Denn auch in Forchtenberg und Niedernhall stellt die Überwachung des ruhenden Verkehrs ein Problem dar. Falls alle drei Verbandsgemeinden einen Vollzugsdienst wünschen, wäre es also vorstellbar, beim GVV eine entsprechende Teilzeit-Stelle zu schaffen, die dann auch mit dem notwendigen technischen Equipment ausgestattet werden würde. Zuvor müsste aber die Verbandssatzung des GVV geändert werden, um die Aufgabe des Gemeindevollzugsdienstes überhaupt erst auf den GVV übertragen zu können.

Nach kurzer Diskussion befürwortete der Gemeinderat grundsätzlich die Idee zur Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes beim GVV, sofern auch Forchtenberg und Niedernhall dies wollen. Voraussetzung ist aber, dass die Verwarnungsgelder beim GVV verbleiben dürfen, also nicht ans Landratsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde abgeführt werden müssen.

Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, dies zu klären und gegebenenfalls zusammen mit Forchtenberg und Niedernhall einen Vorschlag zu erarbeiten, wie ein Gemeindevollzugsdienst beim GVV rechtlich und praktisch umgesetzt werden könnte. Der Vorschlag ist dann dem Gemeinderat zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 25.02.2019 gefasst hatte:

„Frau Annika Dietz wird mit Wirkung vom 01.03.2019 zur Gemeindeoberinspektorin in Besoldungsgruppe A 10 befördert und erhält die Eigenschaft einer Beamtin auf Lebenszeit.“

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-    Die von der Gemeinde Weißbach beim Ingenieurbüro Winkler und Partner aus Stuttgart in Auftrag gegebene Konzeptstudie für Hochwasserschutzmaßnahmen liegt inzwischen vor. Da es aber 833,00 € brutto kosten würde, die Studie von einem Ingenieur persönlich vorgestellt zu bekommen, möchte der Gemeinderat versuchen, auf eine solche Vorstellung zu verzichten und sich stattdessen selber in die Studie einzulesen.

-    In letzter Zeit sind folgende Teilzeitkräfte bei der Gemeinde Weißbach neu eingestellt worden:

Herr Willy Hannemann als Amtsbote für der Ortschaft Crispenhofen mit Halberg und Breitentaler Höhe (seit 01.02.2019);

Frau Katrin Götz aus Weißbach als Amtsbotin für den Westteil der Ortschaft Weißbach mit Guthof (seit 01.03.2019);

Frau Angelika Koy aus Weißbach als Reinigungskraft für den Kindergarten Weißbach (zum 15.04.2019);

Frau Sabrina Klenk aus Weißbach als Reinigungskraft für die neue Kindertagesstätte in Weißbach (zum 15.04.2019).

-    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 29.04.2019, stattfinden.