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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 08.04.2019

Sitzungsbericht vom 25.02.2019

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.02.2019

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019

Nachdem der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.01.2019 vorgestellt und in der nichtöffentlichen Finanzausschusssitzung vom 11.02.2019 vorberaten worden ist, hat der Gemeinderat das Planwerk nun nach nochmaliger öffentlicher Aussprache einstimmig beschlossen.

Der diesjährige Haushalt umfasst insgesamt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 11.856.020 €, davon 7.152.760 € im Verwaltungshaushalt (→ laufende Einnahmen und Ausgaben) und 4.703.260 € im Vermögenshaushalt (→ Einnahmen und Ausgaben im investiven Bereich). Damit liegt das Haushaltsvolumen um 2.308.800 € höher als im Jahr 2018. 

Der Haushaltsplan 2019 wird vor allem von dem Umstand geprägt, dass der mit Abstand größte Gewerbesteuerzahler der Gemeinde aufgrund steuerlicher Kniffe künftig nur noch etwa ein Achtel der bisherigen Steuer bezahlen wird. Insgesamt geht der Haushaltsplan 2019 nun von einem Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 760.000 € aus. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 wurden noch circa 4.102.000 € eingenommen. Wegen der Hohen Steuereinnahmen im Jahr 2017 wird die Gemeinde Weißbach jetzt im Jahr 2019 weniger Finanzzuweisungen erhalten, dafür aber höhere Zahlungen für die Finanzausgleichs- und Kreisumlage (insgesamt 2.586.210 €) leisten müssen. Folglich kann der Verwaltungshaushalt nur ausgeglichen werden, indem ihm vom Vermögenshaushalt 1.596.200 € zugeführt werden (sogenannte „Negativ-Zuführung“). Die Gemeinde muss also ihr Erspartes, das eigentlich für Investitionen verwendet werden sollte, nehmen, um damit ihre laufenden Ausgaben begleichen zu können.

Für folgende Investitionen sind im Haushaltsplan 2019 Mittel vorgesehen: Beschaffung eines Geräteschranks für die Grundschule Weißbach (2.000 €); Nachfinanzierung von Mitteln für den Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Weißbach (430.000 €); Anschaffung von Möbeln für die neue Gruppe im Kindergarten Weißbach (40.000 €); Nachfinanzierung für die Erschließung des Wohnbaugebiets „Halberger Ebene  III“ in Weißbach (137.000 €); Nachfinanzierung für die Umbaumaßnahmen und Schutzvorkehrungen „Verdolung Halberger Bach“ (414.000 €); erste Planungsrate für eine interkommunale Großkläranlage (10.000 €); Nachfinanzierung für den Ausbau der Regenüberläufe RÜ W-E und RÜ W-G in Weißbach (418.880 €); Nachfinanzierung für den Kanalbau bei der Erschließung des Wohnbaugebiets „Zum Brückle“ in Crispenhofen (180.000 €); Bau von Materialboxen für den Bauhof (35.000 €); Sanierung der Wasserleitung im Siedlungsweg in Crispenhofen (41.000 €); Kostenanteil der Gemeinde Weißbach für die Erschließung des nächsten Bauabschnitts des interkommunalen Gewerbegebiets „Waldzimmern“ (637.900 €); Tilgung von Krediten (105.560 €).

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer sollen im Jahr 2019 weiterhin unverändert bleiben.  

Wie bereits erwähnt, kann der Haushalt 2019 nur durch eine Negativ-Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.596.200 € ausgeglichen werden. Auch in den Jahren 2020 bis 2022 wird jeweils eine Negativ-Zuführung notwendig werden.

Zur Finanzierung der im Haushaltsplan vorgesehen Investitionen und der Negativ-Zuführung müssen der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2019 voraussichtlich 3.108.710 € entnommen werden. In den Jahren 2019 bis 2022 wird das Guthaben der Gemeinde dann um weitere 4.296.800 € abschmelzen. Danach wird die Rücklage nur noch den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststand aufweisen.

Trotz der Rücklageentnahme wird die Gemeinde leider nicht umhin kommen, in den Jahren 2020 bis 2022 Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 2.095.000 € aufzunehmen, um die notwendigen Investitionen finanzieren zu können. Das Tilgen der Kredite wird für die Gemeinde später eine gewaltige Herausforderung darstellen und ihren finanziellen Handlungsspielraum noch stärker einschränken. Zum 31.12.2019 wird der Schuldenstand der Gemeinde voraussichtlich rund 1.066.665 € betragen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von circa 527 € entspricht.

Wie aus diesen Ausführungen ersichtlich wird, sieht es um die Finanzen und damit auch um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde für die nächsten Jahre also äußerst ernst aus. Sparsames und wirtschaftliches Handeln ist daher unabdingbar. Die Einnahmen der Gemeinde müssen erhöht und die Ausgaben reduziert werden.

Die Fraktionsvorsitzenden Ulrich Rüdele (FWV), Roland Grund (BWV) und Reinhold Pils (SPD) äußerten in ihren Haushaltsreden Sorge wegen der düsteren finanziellen Lage der Gemeinde. Es ist bitter, dass die deutsche Steuergesetzgebung Konzernen die Möglichkeit gibt, florierende Tochterunternehmen steuerlich arm zu rechnen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Weißbach werden dadurch vor große Herausforderungen gestellt, welche auch der Bevölkerung Opfer abverlangen werden.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag dieses Mal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um die Erhöhung des bestehenden Carports auf dem Grundstück Flst.-Nr. 229/3 in der Kirchstraße 6 in Weißbach.

Der Gemeinderat erteilte dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde. Die endgültige Entscheidung über das Baugesuch hat nun das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu treffen.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch bekanntgegeben, dass die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Dienstag, dem 26.03.2019, stattfinden wird.