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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 07.02.2019

Sitzungsbericht vom 28.01.2019

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Einbringung des Haushaltplanentwurfs für das Jahr 2019

Verbandsoberamtsrätin Kerstin Riek und Verbandsamtsrat Werner Grüb vom Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal stellten dem Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2019 in groben Zügen vor. Der Entwurf sieht ein Gesamtvolumen von 11.850.420 € vor, wobei die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts 7.152.760 € betragen und diejenigen des Vermögenshaushalts 4.697.660 €. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 betrug das Haushaltsvolumen 9.547.220 €, davon 7.334.410 € im Verwaltungshaushalt und 2.202.810 € im Vermögenshaushalt.

Geprägt wird der Haushaltsplan 2019, wie auch die Finanzplanung für die folgenden Jahre, von einem dramatischen Einbruch des Gewerbesteueraufkommens. Ein wichtiger ortsansässiger Betrieb wird ab sofort nur noch circa ein Achtel der bisherigen Steuer bezahlen; eine baldige Verbesserung ist leider nicht zu erwarten. Deshalb geht der Haushaltsplanentwurf 2019 von einem Gewerbesteueraufkommen in Höhe von nur noch 760.800 € aus. Zum Vergleich: Im Haushaltsplan 2017 waren die Gewerbesteuereinnahmen mit 2.200.000 € angesetzt, tatsächlich konnten bis zum Jahresende aber circa 4.102.000 € veranlagt werden.

Weil die Gemeinde Weißbach in dem für die Berechnung der Umlagen und Zuweisungen maßgeblichen zweitvorangegangenen Jahr – also im Jahr 2017 – ein so hohes Steueraufkommen hatte, werden 2019 wenig Finanzzuweisungen eingehen, dafür aber sehr hohe Zahlungen für die Finanzausgleichs- und Kreisumlage (insgesamt 2.586.210 €) zu leisten sein.

Aufgrund all dessen kann der Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen werden; vielmehr wird zum Haushaltsausgleich eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 1.596.200 € benötigt.

Der Verwaltungshaushalt 2019 wird laut dem Haushaltsplanentwurf rund 191.000 € unter dem des Verwaltungshaushalts 2018 liegen, was eine Abnahme von 2,6 % entspricht.

Im Vermögenshaushalt 2019 sind für folgenden Investitionen Mittel vorgesehen: • Beschaffung eines Geräteschranks in der Grundschule Weißbach (2.000 €); • Nachfinanzierung von Mitteln für den Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Weißbach (430.000 €); • Anschaffung von Möbeln für die neue Gruppe im Kindergarten Weißbach (40.000 €); • Nachfinanzierung für die Erschließung des Wohnbaugebiets „Halberger Ebene  III“ in Weißbach (137.000 €); • Nachfinanzierung für die Umbaumaßnahmen und Schutzvorkehrungen „Verdolung Halberger Bach“ (414.000 €); • Planungen für die Großkläranlage (10.000 €); • Nachfinanzierung für den Umbau der Regenüberläufe RÜ W-E und RÜ W-G (418.880 €); • Nachfinanzierung für den Kanalbau bei der Erschließung des Wohnbaugebiets „Brückle“ (180.000 €); • Bau von Materialboxen für den Bauhof (35.000 €); • Erneuerung der Wasserleitung im Siedlungsweg (41.000 €); • Kostenanteil der Gemeinde Weißbach für die Erschließung des nächsten Bauabschnitts des interkommunalen Gewerbegebiets „Waldzimmern“ (637.900 €); • Tilgung von Krediten (105.560 €). Hinzu kommt die bereits erwähnte Zuführung an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.596.200 €.

Wegen der vielen Investitionen und der Negativzuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt ist leider eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.108.710 € erforderlich.

Bürgermeister Rainer Züfle erklärte, diese Zahlen belegen überdeutlich, dass es um die Leistungskraft der Gemeinde Weißbach sehr schlecht bestellt sei. Wie die Finanzplanung zeige, werde bedauerlicherweise auch in den Jahren 2020 bis 2022 eine Negativ-Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt nötig sein, um diesen ausgleichen zu können. Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts werden dann in den Jahren 2019 bis 2022 wiederum insgesamt 4.296.800 € aus der Allgemeinen Rücklage entnommen werden müssen. Die Rücklage wird danach nur noch den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststand aufweisen. Trotzdem wird das allein nicht ausreichen, um die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen finanzieren zu können. Deshalb ist für die Jahre 2020 bis 2022 eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 2.095.000 € vorgesehen. Das Tilgen der Kredite wird für die Gemeinde allerdings in den Folgejahren eine gewaltige Herausforderung darstellen und ihren finanziellen Handlungsspielraum noch stärker einschränken.

Am 31.12.2019 wird der Schuldenstand der Gemeinde voraussichtlich rund 1.066.665 € betragen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von circa 527 € entspricht.

Wie aus diesen Ausführungen ersichtlich wird, sieht es um die Finanzen und damit auch um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde für die nächsten Jahre äußerst ernst aus. Sparsames und wirtschaftliches Handeln ist daher unabdingbar. Bei der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs im Finanzausschuss wird deshalb auch darüber zu sprechen sein, ob die Gemeinde tatsächlich alle vorgesehenen Maßnahmen durchführen soll, oder ob manche lieber zeitlich geschoben werden sollten. Überhaupt wird darüber gesprochen werden müssen, wie die Gemeinde ihre Ausgaben reduzieren und ihre Einnahmen erhöhen kann.

Der Gemeinderat nahm den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 zur Kenntnis.

Als nächstes wird nun der Finanzausschuss den Entwurf in nichtöffentlicher Sitzung vorbesprechen, bevor schließlich in der öffentlichen Februar-Sitzung des Gemeinderats die endgültige Fassung des Haushaltsplans vorgestellt, beraten und beschlossen werden kann.

Bau einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Weißbach:
Festlegung des Farbkonzepts für die Außenwände
Entscheidung sonstige Punkte

Unter TOP 1 seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2018 hatte der Gemeinderat den Architekten Thorsten Herzog aus Bad Mergentheim gebeten, einige Vorschläge für eine farbige Gestaltung des mit Eternitplatten verkleideten Teils der Außenfassade der geplanten neuen Kindertagesstätte vorzulegen. Dieser Aufforderung kam Herr Herzog nun nach.

Nach kurzer Diskussion über die vorgelegten Varianten entschied sich der Gemeinderat für die „Tetris-Variante“ aus insgesamt vier verschiedenen Farbtönen in rot und grau.

Schon letztes Jahr war festgelegt worden, dass die Putzflächen der Außenwände weiß werden, während das Pultdach graue Dachsteine erhält.

Gemeindewald Weißbach:
Bericht des Forstamts des Landratsamts Hohenlohekreis über das Betriebsjahr 2018

Beschluss des Betriebsplanes 2019

Bürgermeister Rainer Züfle hieß zu diesem Tagesordnungspunkt den stellvertretenden Leiter des Kreisforstamts, Herrn Forstdirektor Mathias Hall, sowie den für den Weißbacher Gemeindewald zuständigen Revierförster, Herrn Forstamtmann Thomas Schmitt, willkommen.

Herr Hall informierte den Gemeinderat zunächst allgemein über aktuelle fortwirtschaftliche Themen sowie über die derzeitige Lage am Holzmarkt.

Nach diesen Ausführungen berichtete Revierförster Schmitt zunächst über den Verlauf des Forstwirtschaftsjahrs 2018 im Gemeindewald Weißbach und daran anschließend, was dort im Jahr 2019 vorgesehen ist.

Der Gemeinderat nahm von dem Bericht über das Forstwirtschaftsjahr 2018 zustimmend Kenntnis und erteilte dem Betriebsplan 2019 einstimmig seinen Segen.

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich „Kelterstraße / Lindenstraße“ in Weißbach

Im Hinblick auf die Innenentwicklung und eine damit verbundenen Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ist es aus städtebaulichen Gründen und zum Allgemeinwohl notwendig, entsprechende städtebauliche Maßnahmen zu ergreifen, um vorhandene Flächenpotentiale einer entsprechenden Nutzung zuführen zu können. Außerdem ist dies wichtig, um dem demografischen und wirtschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen.

Die Grundstücke Flst. Nr. 39, 39/1 und 48 in der Kelterstraße in Weißbach sowie das angrenzende Grundstück Flst.-Nr. 49/1 in der Lindenstraße stellen ein solches Flächenpotential dar. Das Gebiet schließt sich südlich an die im Jahr 2016 beschlossene Vorkaufsrechtssatzung „Lindenstraße / Dorfgärten“ an. Die neue Vorkaufsrechtssatzung soll dazu dienen, die städtebaulichen Maßnahmen, die für die Nutzung des Potentials in Betracht gezogen werden, sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.

Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der Vorkaufsrechtsatzung einstimmig zu.

Die Satzung ist bereits im letzten Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht worden.

Kommunalwahlen am 26.05.2019: Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften muss für die Kommunalwahlen am 26.05.2019 ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden. Diesem obliegen die Leitung der Gemeinderatswahl und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist kraft Amtes der Bürgermeister, es sei denn er ist selber Wahlbewerber. Letztgenanntes ist vorliegend der Fall, denn Bürgermeister Rainer Züfle wird wieder für den Kreistag kandidieren.

Der Gemeinderat wählte darum per Akklamation die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses.

Entscheidung über die Annahme von SpendenLaut den gesetzlichen Vorschriften muss über jede Spende, die einer Gemeinde gemacht werden soll, der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach folgende zwei Spenden angeboten worden:

200 € aus den Erlösen des Babybasars für die allgemeine Kinder- und Jugendarbeit in Weißbach (Spender: Evangelische Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach und TSV Weißbach).

Ein Hochbeet im Wert von circa 240 € für die Grundschule Weißbach (Spender: Raiffeisenbank Kocher-Jagst eG, Ingelfingen).

Der Gemeinderat sah bei keiner der beiden Spenden einen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher, sie anzunehmen.

Entscheidung über ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde

Aufgrund von § 24 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde am Grundstück Flst.-Nr. 524 in der Schützenstraße in Weißbach ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

Nach gründlicher Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Verschiedenes

Unter anderem wurde mitgeteilt, dass die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Montag, dem 25.02.2019 stattfinden wird.