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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 06.12.2018

Sitzungsbericht vom 19.11.2018

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.11.2018

Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Weißbach: Entscheidung über die Art der BauausführungVergabe der schlüsselfertigen BauwerksmoduleVergabe der Heizungsbauarbeiten (Verbindungsleitung zur Heizungsanlage in der Grundschule)Seit der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 23.10.2018 sind für den geplanten Bau einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Weißbach für das Gewerk „Bauwerksmodule“ noch zwei weitere Angebote eingegangen. Somit lagen nun für dieses Gewerk schlussendlich sechs Angebote vor. Die Preisspanne reichte dabei von 695.000,00 € brutto bis zu 911.555,00 € brutto. Die drei günstigeren Angebote bezogen sich auf Module in Holzbauweise, die drei anderen auf Module in Containerbauweise. Alternativ wäre natürlich auch denkbar, die Kindertagesstätte in klassischer Massivbauweise zu errichten, doch wäre dann das Ziel der Gemeinde, das Gebäude möglichst schon zum 01.03.2019 bezugsfertig zu haben, auf gar keinen Fall zu halten.

Nach gründlicher Beratung entschied sich der Gemeinderat schließlich dafür, das Gebäude aus Modulen in Holzbauweise errichten zu lassen.

Die Wahl fiel dabei auf das Angebot der Firma KEGA aus Eberstal. Es ist mit 730.000,00 € zwar nicht am billigsten, weist insgesamt aber die meisten Vorteile auf und ist somit letztlich doch am wirtschaftlichsten.

Außerdem vergab der Gemeinderat auch die Heizungsbauarbeiten. Bis zum Submissionstermin am 12.11.2018 waren hierfür leider nur zwei Angebote eingegangen. Den Zuschlag erhielt die Firma Hertweck GmbH aus Niedernhall zum Angebotspreis von insgesamt 9.855,91 € brutto.

Siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal:
Behandlung und Abwägung der im Zuge der Entwurfsauslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit
Feststellungsbeschluss über die siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Der Verwaltungsraum Forchtenberg/Weißbach/Niedernhall – also der Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal (kurz: GVV) – hat sich in den letzten Jahrzehnten stetig städtebaulich weiterentwickelt. Mittlerweile haben sich verschiedene städtebauliche Entwicklungen ergeben, die eine erneute Änderung beziehungsweise Fortschreibung des Flächennutzungsplans notwendig machen. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal hat deshalb am 11.10.2017 die Aufstellung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden freigegeben. Die frühzeitige Beteiligung wurde dann vom 04.12.2017 bis einschließlich 12.01.2018 durchgeführt. Am 19.07.2018 hat die Verbandsversammlung dann den Offenlagebeschluss gefasst; die Offenlage ist daraufhin vom 27.08.2018 bis zum 28.09.2018 erfolgt.

Die Flächen, um die es bei der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans geht, finden Sie hier.

Im Zuge der Offenlage wurden insbesondere gegen das geplante Gewerbegebiet „Allmand - Osterweiterung“ massive Bedenken vorgetragen. Da diese Gebietsausweisung Ziele der übergeordneten Raumordnung tangiert, ist seitens der Stadt Forchtenberg ein Zielabweichungsverfahren mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Regionalverband Heilbronn-Franken leider unumgänglich. Ein solches Verfahren kann sich über einen mehrmonatigen Zeitraum erstrecken. Um nicht die gesamte Flächennutzungsplan-Fortschreibung zu verzögern, soll nun die Flächenausweisung „Allmand – Osterweiterung“ aus dem laufenden Verfahren herausgelöst werden. Nach Abschluss des Zielabweichungsverfahrens kann das Gebiet dann in der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum jetzigen Verfahrensstand aufgegriffen und weitergeführt werden.

Die anderen Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der Offenlage vorgebacht worden sind, waren nicht so gravierend und sollen, soweit erforderlich und sinnvoll – in der Flächennutzungsplanfortschreibung berücksichtigt werden. 

Zwar hat über den Flächennutzungsplan und dessen Fortschreibung in letzter Konsequenz die Verbandsversammlung des GVV und nicht der Gemeinderat zu entscheiden, doch unterliegen die Mitglieder der Verbandsversammlung der Weisung der sie entsendenden Gemeinde.

Darum fasste der Gemeinderat nach gründlicher Beratung den Beschluss, Bürgermeister Rainer Züfle zu beauftragen, als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des GVV am 28.11.2018 hinsichtlich der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans wie folgt abzustimmen:

1.)   Die im Zuge der Entwurfsauslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Öffentlichkeit werden gemäß dem Vorschlag der IFK Ingenieure aus Mosbach abgewogen und behandelt.

2.)   Die siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal nach dem vom Büro IFK Ingenieure aus Mosbach aktualisierten Planwerk mit dem dazugehörigen landschaftsplanerischen Beitrag, gefertigt von Landschaftsarchitekt Roland Steinbach, wird festgestellt.

Erste Änderung der fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal:Behandlung und Abwägung der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen StellungnahmenBilligung und Freigabe des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGBDie Stadt Forchtenberg hat im August 2017 mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken einen raumordnerischen Vertrag bezüglich der bedarfsgerechten Erschließung des Wohnbaugebiets „Waldfeld II“ geschlossen. Darin hat sich die Stadt Forchtenberg verpflichtet, die Restfläche erst dann zu erschließen, wenn sie dafür woanders mindestens 3,00 ha Wohnbaufläche aufgibt, die bislang zwar planerisch ausgewiesen, aber noch nicht erschlossen worden ist.

Weil die Stadt Forchtenberg demnächst weitere Bauplätze im Wohnbauschwerpunkt „Waldfeld“ erschließen will, soll nun in der ersten Änderung der fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplans die vereinbarte Wohnbauflächenreduzierung vorgenommen werden. Die Stadt Forchtenberg hat hierfür folgende Flächen vorgesehen: Ernsbach (Baugebiet „Zweiflinger Weg“) 1,95 ha, Forchtenberg (Baugebiet „Wachsberg“) 0,23 ha und Schleierhof (Baugebiet „Vier Morgen / Tal“) 0,98 ha. Die Verbandsversammlung des GVV hat am 19.07.2018 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Nachfolgend wurde der Vorentwurf im Zeitraum vom 27.08.2018 bis 28.09.2018 öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu wurden die tangierten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angehört. Hierbei hat sich gezeigt, dass die geforderte Wohnbauflächenreduzierung in Ernsbach nicht funktioniert. Deshalb werden von Seiten der Stadt Forchtenberg nun folgende Wohnbauflächen zur Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan vorgeschlagen: Forchtenberg (Baugebiet „Wachsberg“) 0,23 ha, Schleierhof (Baugebiet „Vier Morgen / Tal“) 0,98 ha, Sindringen (Baugebiet „Setz“) 0,75 ha und Ernsbach (Baugebiet „Kirchberg“) 1,25 ha. In der Summe beläuft sich die Wohnbauflächenreduzierung somit auf 3,21 ha.

Da all das ausschließlich die Stadt Forchtenberg betrifft, hatte der Gemeinderat Weißbach hiergegen keinerlei Einwände und beauftragte Bürgermeister Rainer Züfle, als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des GVV am 28.11.2018 hinsichtlich der ersten Änderung der fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplans wie folgt abzustimmen:

1.)   Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Vorschlag der IFK Ingenieure aus Mosbach abgewogen und behandelt.

2.)   Der Entwurf der ersten Änderung der fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird gebilligt.

3.)   Der Entwurf der ersten Änderung der fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Entscheidung über die Annahme von SpendenDie Freiwillige Feuerwehr Weißbach hat sich am Spendenwettbewerb der Sparkasse Hohenlohekreis beteiligt, welchen diese anlässlich ihres 125-jährigen Bestehens durchgeführt hat. Dabei hat die Freiwillige Feuerwehr Weißbach in der Kategorie „Öffentliche Einrichtungen“ die viertmeisten Stimmen erhalten, was mit einer Geldspende in Höhe von 2.500,00 € belohnt wurde. Die Feuerwehr möchte mit der Spende ein Übungspumpenset, einen D-Schlauch-Rucksack sowie einen Beamer mit Leinwand beschaffen.

Laut den gesetzlichen Vorschriften muss jede Spende, die einer Gemeinde gemacht wird, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung abgesegnet werden.

Das Gremium sah bei der Spende der Sparkasse Hohenlohekreis freilich keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie dankend anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

VerschiedenesUnter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen: Auf Wunsch etlicher Anwohner hat die Untere Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Hohenlohekreis) am 15.11.2018 in der Criesbacher Straße in Crispenhofen eine Straßenverkehrsschau abgehalten. Letztendlich hat das Landratsamt dabei zugesagt, im Bereich des Kindergartens „Tempo 30“ anzuordnen. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung soll zeitlich auf die Öffnungszeiten des Kindergartens beschränkt sein. Eine entsprechende schriftliche Anordnung liegt bislang aber noch nicht vor.

Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 17.12.2018, stattfinden.