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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 01.08.2018

Sitzungsbericht vom 23.07.2018

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.07.2018

Beschluss eines neuen Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Weißbach

Die Städte und Gemeinde sind gehalten, alle zehn Jahre einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen, also ein Dokument, welches – unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse – festlegt, wieviel und welche Standorte, Gebäude und Fahrzeuge zum Erreichen der Schutzziele notwendig sind. Ein solcher Feuerwehrbedarfsplan ist zum einen notwendig um nachweisen zu können, dass die örtliche Feuerwehr über die für sie notwendige Ausstattung verfügt. Zum anderen können die Gemeinden nur für Gebäude und Fahrzeuge Zuschüsse erhalten, die in der Bedarfsplanung für notwendig erachtet werden.

Die Gemeinde Weißbach hat im März 2017 den Branddirektor Dipl.-Ing. Sebastian Fischer, im Hauptberuf Leiter der Berufsfeuerwehr Pforzheim, beauftragt, für die Gemeinde Weißbach einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen.

Herr Fischer stellte dem Gemeinderat nun das fertige Planwerk vor.

Grundsätzlich wird der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach darin eine den Schutzzielen angemessene, gute Leistungsfähigkeit bescheinigt. Personelle Engpässe zu bestimmten Tageszeiten können durch die Kooperation mit der Freiwilligen Niedernhall kompensiert werden.

Bezüglich der Feuerwehrgerätehäuser kommt der Feuerwehrbedarfsplan zum Ergebnis, dass das Gebäude in Crispenhofen einsatztaktisch entbehrlich und nicht zukunftsfähig ist. Deshalb sollte es mittelfristig aufgegeben und die Feuerwehr am Standort Weißbach zusammengefasst werden. Dafür müssen am Standort Weißbach freilich erst noch die notwendigen baulichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die derzeitige Ausstattung der Feuerwehr mit Fahrzeugen und Geräten ist mit einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10, einem Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 Allrad und einen Tragkraftspritzenfahrzeug TSF eher überdurchschnittlich, wenngleich das TSF wegen seines Alters einsatztaktisch nur noch geringen Wert hat. Ein HLF 10, allerdings mit Allradantrieb, und ein Mannschaftstransportwagen MTW wären für die Freiwillige Feuerwehr Weißbach eigentlich ausreichend, doch ist auch der Wunsch der Feuerwehr nach einem Kleinlöschfahrzeug KLF als drittem Fahrzeug einsatztaktisch vertretbar. Allerdings müsste die Gemeinde dann binnen der nächsten 25 Jahre mindestens 550.000 € in neue Feuerwehrfahrzeuge investieren.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen von Branddirektor Fischer interessiert zur Kenntnis. Nach kurzer Beratung wurde einstimmig beschlossen, das Feuerwehrgerätehaus in Crispenhofen, wie im Feuerwehrbedarfsplan vorgeschlagen, mittelfristig aufzugeben und die Feuerwehr dann am Standort Weißbach zu konzentrieren. Voraussetzung hierfür ist, dass am Standort Weißbach die nötigen baulichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der Fuhrpark soll, wie von der Feuerwehr gewünscht, mittelfristig aus einem HLF 10 Allrad, einem MTW und einem KLF bestehen. Die Kooperation mit der Freiwilligen Feuerwehr Niedernhall wird beibehalten. Daneben soll nach Möglichkeit auch die Zusammenarbeit mit anderen Freiwilligen Feuerwehren und Werkfeuerwehren – insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr Forchtenberg und der Werkfeuerwehr Hornschuch – weiter ausgebaut werden.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag dieses Mal bloß ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um den Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Einliegerwohnung und integrierter Garage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 925, Büschelhofer Straße 25, Gemarkung Weißbach.           

Der Gemeinderat erteilte dem Baugesuch einstimmig sein Einvernehmen. Die endgültige Entscheidung über das Baugesuch hat nun das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu treffen.  

Maler- und Bodenlegearbeiten im Musikraum der Grundschule Weißbach anlässlich dessen geplanter Verwendung für die Schülerbetreuung

Die Kernzeitbetreuung der Grundschule Weißbach ist bisher provisorisch im Computerraum der Schule untergebracht. Diese Doppelnutzung ist nicht ideal, weshalb die Schülerbetreuung in den Musikraum verlegt werden soll, der von der Schule nicht mehr genutzt wird. Allerdings muss dieser für die geplante neue Nutzung erst wieder in einen ordentlichen Zustand gebracht werden. Der Fußboden soll einen neuen Bodenbelag erhalten und die Wände sowie die Decke müssen neu gestrichen werden.

Einstimmig vergab der Gemeinderat diese Arbeiten zum Preis von brutto 6.257,83 € an die Firma Foss GmbH aus Weißbach und bewilligte auch die durch die Maßnahme entstehende überplanmäßige Ausgabe.

Beabsichtigte Aufdimensionierung der Verdolung des Halberger Bachs in Weißbach: Entscheidung über die Ausgestaltung der Kanalquerung in der Hinteren Gasse

Wie der Gemeinderat schon unter TOP 5 seiner öffentlichen Sitzung vom 26.09.2016 beschlossen hat, soll im Zuge des Umbaus und der Erweiterung des Regenüberlaufs RÜ W-E in der Crispenhofer Straße in Weißbach die Verdolung des Halberger Bachs so aufdimensioniert werden, dass sie für ein hundertjähriges Hochwasser ausreicht. Bei der Vorbereitung der erneuten Ausschreibung der Baumaßnahme – die erste Ausschreibung musste wegen eines überhöhten Angebotspreises leider aufgehoben werden – fiel nun eine bislang übersehene Fehlkonstruktion in der Hinteren Gasse auf. Dort führt ein Abwasserkanal quer durch die Bachverdolung hindurch. Der Kanal wirkt in der Verdolung wie ein Riegel und reduziert deren Durchflusskapazität drastisch. Da das vorgesehene Aufdimensionieren der oberen Haltungen wenig bringt, wenn sich in deren weiterem Verlauf eine derartige Engstelle befindet, gehört diese Fehlkonstruktion unbedingt beseitigt. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:

Variante 1: Der Abwasserkanal wird in einem Düker unter der Bachverdolung hindurchgeleitet (Geschätzte Kosten: circa 58.000 € brutto).

Variante 2: Die Bachverdolung wird in einem Düker unter dem Abwasserkanal hindurchgeleitet (Geschätzte Kosten: circa 66.000 € brutto).

Variante 3: Neubau eines großen Schachtbauwerks, in welchem der Abwasserkanal weiterhin durch die Bachverdolung hindurchgeführt wird (Geschätzte Kosten: circa 108.000 € brutto).

Nach kurzer Beratung entschied sich der Gemeinderat einstimmig für die Variante 1, also den Bau eines Abwasser-Dükers unter der Bachverdolung hindurch.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Laut den gesetzlichen Vorschriften muss jede Spende, die einer Gemeinde gemacht wird, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung abgesegnet werden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach folgende zwei Spenden angeboten worden:

Erstens möchte die Firma Dorles Blumen + Geschenke aus Ingelfingen den Sommerflor für die Grünanlage bei der Fußgängerampel an der L 1045 in Weißbach im Wert von 99,30 € spenden.

Zweitens haben die Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach und der TSV Weißbach angeboten, der Gemeinde aus den Erlösen des letzten Babybasars 210,00 € ganz allgemein für die Kinder- und Jugendarbeit in Weißbach zukommen zu lassen.

Der Gemeinderat sah bei beiden Spenden keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie dankend anzunehmen.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-    Die Verwaltungsangestellte Marina Menz, die seit dem 01.03.2018 zu 50 % bei der Gemeindeverwaltung Weißbach und zu 50 % beim Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal beschäftigt war, ist seit dem 01.07.2018 zu 100 % beim Gemeindeverwaltungsverband angestellt, weil dort eine entsprechende Stelle frei geworden ist. Die 50%-Stelle bei der Gemeindeverwaltung Weißbach wird nicht wiederbesetzt.

-    Da Gutachterausschüsse circa 1.000 Kauffälle pro Jahr bearbeiten sollen, gibt es derzeit Überlegungen, die gemeindlichen Gutachterausschüsse aufzulösen und im Hohenlohekreis nur noch einen oder zwei gemeinsame Gutachterausschüsse einzurichten. Davon wäre dann auch der Gutachterausschuss der Gemeinde Weißbach betroffen.

-    Am Mittwoch, dem 01.08.2018, wird um 16.30 Uhr die Bücherstube offiziell eröffnet werden, die von einigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in ehrenamtlicher Arbeit im ehemaligen Waaghäusle in Crispenhofen eingerichtet worden ist.

-    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 24.09.2018, stattfinden.