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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 08.05.2018

Sitzungsbericht vom 17.04.2018

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Grundsatzentscheidung über eine mögliche Beteiligung der Gemeinde Weißbach an einer interkommunalen Großkläranlage Kochertal

Da die fünf Kochertal-Gemeinden Forchtenberg, Weißbach, Niedernhall, Ingelfingen und Künzelsau allesamt im Bereich der Abwasserbeseitigung mehr oder weniger Handlungsbedarf haben, existieren bereits seit dem Jahr 2015 Überlegungen, eine interkommunale Lösung zu suchen anstatt allerorts in individuelle Lösungen zu investieren. Die fünf Kommunen hatten deshalb das Ingenieurbüro IAT aus Stuttgart beauftragt, im Rahmen eines Strukturgutachtens zu untersuchen, welche Möglichkeiten es diesbezüglich gäbe, und was längerfristig gesehen am wirtschaftlichsten wäre.

Der Geschäftsführer von IAT, Herr Dr. Werner Maier, stellt dem Gemeinderat nun das Ergebnis seines Gutachtens vor.

Von den mehr als zehn Varianten, die IAT untersucht hat, wäre auf einen Zeitraum von 40 Jahren betrachtet der Bau einer einzigen Großkläranlage am wirtschaftlichsten. Für ein solches Projekt müsste man nach heutigem Stand zwar mit Investitionskosten in Höhe von rund 6 Mio. Euro rechnen, doch würde man hierfür vom Land voraussichtlich 50 % Zuschuss erhalten. Dadurch würde sich die Abwassergebühr der Gemeinde Weißbach zwar zunächst um etwa 1,30 €/m3 erhöhen, während es im Falle einer individuellen Weißbacher Lösung – also der Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Weißbacher Kläranlage – „nur“ etwa 0,80 €/m3 bis 0,90 €/m3 wären. Trotzdem wäre eine interkommunale Großkläranlage auf Dauer gesehen aber die wirtschaftlichere und zudem auch sinnvollere Lösung.

Der Gemeinderat ließ sich von den vortragenden Argumenten überzeugen und äußerte schließlich einstimmig die Absicht, sich seitens der Gemeinde Weißbach am Bau und Betreib einer etwaigen Großkläranlage Kochertal beteiligen zu wollen. Die Verwaltungen wurden beauftragt, die verwaltungsmäßigen, technischen und kaufmännischen Voraussetzungen für eine gemeinsame interkommunale Organisationseinheit zu schaffen. Außerdem sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Menold Betzler Rechtanwälte Partnerschaft mbH aus Stuttgart zu beauftragen, die Projektsteuerleistungen für den Bau der Großkläranlage europaweit auszuschreiben sowie die Organisation der interkommunalen Zusammenarbeit schrittweise zu realisieren. Hierfür werden Honorare in Höhe von 29.500 € beziehungsweise von maximal 55.000 € netto anfallen, wovon die Gemeinde Weißbach jeweils einen Anteil von etwa 11 % tragen muss. Da der Haushaltsplan der Gemeinde dafür bislang keine Mittel enthält, bewilligte der Gemeinderat auch die somit notwendige außerplanmäßige Ausgabe.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lad dieses Mal bloß ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um die Errichtungen eines eingeschossigen Anbaus und eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus des landwirtschaftlichen Anwesens Halberg 24, Flst.-Nr. 55 auf der Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg.

Der Gemeinderat erteilte dem Baugesuch einstimmig sein Einvernehmen unter der Prämisse, dass das Flachdach des eingeschossigen Anbaus entweder als Terrasse ausgebildet wird oder alternativ ein begrüntes Flachdach erhält.

Abschluss eines neuen Kindergarten-Vertrags mit der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach für die Kindertagesstätten in der Ortschaft Weißbach

Anlässlich des bevorstehenden Baus einer weiteren, zweigruppigen Kindertagesstätte zwischen dem bestehenden Kindergartengebäude in der Kelterstraße 22 in Weißbach und dem Langenbach muss der zwischen der Gemeinde Weißbach und der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach bestehende Kindergarten-Vertrag für die Kindertagesstätte in der Ortschaft Weißbach neu gefasst werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des neuen Kindergarten-Vertrags zu und ermächtigte Bürgermeister Rainer Züfle, über kleine Änderungen und Ergänzungen am Vertragsentwurf, die sich vor Vertragsabschluss vielleicht noch ergeben könnten, gegebenenfalls selbstständig zu entscheiden.

Erlass einer Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer

Bislang erhielt der Schriftführer im Gemeinderat Weißbach und dessen Ausschüssen pauschal 5,00 € pro Sitzung. Die Sitzungsteilnahme zählte nicht als Arbeitszeit und konnte folglich auch nicht „abgefeiert“ werden. Diese Praxis wurde letztes Jahre vom Landratsamt Hohenlohekreis im Rahmen der Überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2010 – 2015 beanstandet, soweit sie die Beamten betrifft. Gemäß § 66 des baden-württembergischen Landesbeamtenbesoldungsgesetz kann Beamten, die regelmäßig im Gemeinderat Protokoll führen, zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung gewährt werden, doch muss dies durch eine Satzung geregelt sein. Alternativ kann die Arbeitsleistung der Protokollführer natürlich auch durch Dienstbefreiung ausgeglichen werden.

Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung legte der Gemeinderat fest, dass der Protokollführer ab nächsten Monat einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 44,00 € erhält. Diese entsprechende Satzung wurde einstimmig beschlossen. Sie ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 16/2018 vom 20.04.2018 öffentlich bekannt gemacht worden.

Zulassung der privaten Kraftfahrtzeuge der Beamten und Beschäftigten der Gemeinde Weißbach zum Dienstreiseverkehr

Seit Jahrzehnten ist es in der Gemeinde Weißbach Praxis, dass die Beamten und Beschäftigten für dienstliche Fahren mit privaten Autos einen Erstattungsbetrag von 0,35 €/km erhalten. Laut dem Landesreisekostengesetz gilt dieser Erstattungsbeitrag nur für Autos, die zum Dienstreiseverkehr zugelassen worden sind. Ansonsten beträgt der Erstattungsbetrag 0,25 €/km.

Da die Gemeinde darauf angewiesen ist, dass die Mitarbeiter ab und zu ihre privaten Fahrzeuge für Dienstfahrten nutzen, weil sie andernfalls einen Dienstwagen vorhalten müsste, hat der Gemeinderat jetzt beschlossen, die Fahrzeuge aller Mitarbeiter zum Dienstreiseverkehr zuzulassen. Dadurch können die Mitarbeiter weiterhin den Erstattungsbetrag von 0,35 €/km erhalten, und haben im Falle eines Unfalls Versicherungsschutz.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgende Beschlüsse bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 19.03.2018 gefasst hatte:

„Der Klärwärter der Gemeinde Weißbach erhält ab dem 01.04.2018 für seine mindestens zwei Wochen (einschließlich Wochenende) pro Monat währende Rufbereitschaft eine monatliche Vergütung in Höhe von pauschal 250,00 €. Diese Vergütung unterliegt den allgemeinen tariflichen Lohnsteigerungen. Die Allgemeine Stellenzulage wird weiterhin gewährt. Die beiden Stellvertreter des Klärwärters erhalten ab dem 01.04.2018 für ihre jeweils mindestens eine Woche (einschließlich Wochenende) pro Monat währende Rufbereitschaft eine monatliche in Höhe von jeweils pauschal 125,00 €. Sollte es nur ein Stellvertreter geben und hat dieser dann ebenfalls an mindestens zwei Wochenenden pro Monat Rufbereitschaft, erhält er genau wie der Klärwärter pro Monat eine monatliche Vergütung in Höhe von pauschal 250,00 €. Diese Vergütung unterliegt den tariflichen Lohnsteigerungen. Dafür entfällt bei den stellvertretenden Klärwärtern ab dem 01.04.2018 die die bisher bezahlte Klärwärter-Zulage. Die Allgemeine Stellenzulage wird jedoch weiterhin gewährt.“

Bürgermeister Rainer Züfle wird beauftragt, selbst die zukünftige Stelleninhaberin für die vakante Arbeitsstelle als Raumpflegerin im Kindergarten Weißbach zu bestimmten. Der Gemeinderat ist in dessen Sitzung über die getroffene Wahl zu informieren.“

[Hinweis: Die Stelle ist zum 16.04.2018 mit Frau Andela Kosmic aus Weißbach besetzt worden.]

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

Aufgrund des Vorschlags einer Mitbürgerin soll das Waaghäusle in Crispenhofen zu einem Bücher-Häusle umgenutzt werden, welches rund um die Uhr für den Austausch von Büchern offensteht und von ehrenamtlichen Helfern verwaltet wird.

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 14.05.2018, stattfinden.