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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 03.04.2018

Sitzungsbericht vom 19.03.2018

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Umbau und Erweiterung des Regenüberlaufs RÜ W-E in der Crispenhofer Straße und des Regenüberlaufs RÜ W-G in der Kelterstraße, Aufdimensionieren der Verdolung des Halberger Bachs, Neuverlegung diverser Leitungen sowie Erneuerung der Gehwege in der Crispenhofer Straße in Weißbach: Aufhebung der Ausschreibung für die Tief-, Leitungsbau-, Stahlbeton- und StraßenbauarbeitenLaut dem Allgemeinen Kanalisationsplan für die Ortschaft Weißbach aus dem Jahr 2007 müssen der Regenüberlauf RÜ W-E in der Crispenhofer Straße umgebaut und erweitert sowie der Regenüberlauf RÜ W-G in der Kelterstraße sogar komplett erneuert werden. Die hierfür notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnisse hat das Landratsamt Hohenlohe im Jahr 2016 erteilt. Leider sind beide Baumaßnahmen etwas kompliziert, da es in den betreffenden Bereichen jeweils sehr eng zugeht. Für die Bauarbeiten am RÜ W-E muss die Crispenhofer Straße (L 1046) sogar für mindestens vier Monate für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Da die in der Crispenhofer Straße verlaufende Verdolung des Halberger Bachs aus heutiger Sicht zu klein dimensioniert ist, was bei starken Niederschlägen schon des öfteren zu Problemen und Schäden geführt hat, möchte die Gemeinde die Sperrung der Straße nutzen, um auch gleich die Rohre aufzudimensionieren. Außerdem sollen bei dieser Gelegenheit im gesamten Bereich zwischen der Einmündung der Hauptstraße und der Einmündung der Bergstraße die alte Wasserleitung mitsamt Hausanschlüssen ausgetauscht, etwa defekte Abwasser-Hausanschlüsse erneuert, Leerrohre verlegt sowie die Gehwege erneuert werden. Im Jahr 2015 schätzte das Ingenieurbüro IFK aus Mosbach die Gesamtherstellungskosten (Baukosten plus Ingenieurkosten plus sonstige Nebenkosten) für die Bauarbeiten am RÜ W-E auf 175.800 € brutto und für den Neubau des RÜ W-G auf 122.700 € brutto. Für das Erneuern der Gehwege in der Crispenhofer Straße ist laut einer Kostenannahme des Ingenieurbüros IFK aus dem Jahr 2016 mit Gesamtherstellungskosten in Höhe von 79.000 € brutto zu rechnen. In Summe ergibt dies also Kosten in Höhe von 664.000 €. Hier kommen allerdings noch die bislang nicht näher bezifferten Kosten für das Austauschen der Wasser- und Abwasserleitungen und das Verlegen der Leerrohre hinzu. Selbstverständlich hat sich die Gemeinde bemüht, für die Baumaßnahmen Zuschüsse zu erhalten. Dieses Bemühen war insoweit erfolgreich, als das Regierungspräsidium Stuttgart im Jahr 2016 für die Arbeiten am RÜ W-E und am RÜ W-G einen Zuschuss in Höhe von 255.200 € bewilligt hat, und im Jahr 2017 für das Aufdimensionieren der Bachverdolung einen weiteren Zuschuss in Höhe von 164.700 €. Zur Vorbereitung der Ausschreibung der Tief-, Leitungsbau-, Stahlbeton- und Straßenbauarbeiten für all diese Baumaßnahmen hat das Ingenieurbüro IFK dann Anfang 2018 ein detailliertes Leistungsverzeichnis erstellt. Interessehalber hat es die einzelnen Positionen dabei intern mit aktuellen Preisen aus anderen Ausschreibungen bepreist. Hierbei kam IFK erschreckenderweise auf Baukosten in Höhe von circa 817.200 € brutto. Unter Berücksichtigung des zusätzlich anfallenden Ingenieurhonorars und sonstiger Nebenkosten hätte dies gegenüber den bisher geschätzten Kosten bereits eine immense Steigerung bedeutet. Die Bauarbeiten wurden dann im Staatsanzeiger vom 26.01.2018 in ganz Baden-Württemberg ausgeschrieben. Leider ist bis zur Submission am 16.02.2018 nur ein einziges Angebot eingegangen – und das beläuft sich auf 1.200.508,39 € brutto. Davon ausgehend, dass zu den Herstellungskosten erfahrungsgemäß noch rund 10 % für Ingenieurhonorare und sonstige Nebenkosten hinzugerechnet werden müssen, würde dies letztlich Gesamtherstellungskosten in Höhe von etwa 1.320.000 € ergeben. Dieser gewaltige Betrag überschreitet die im Haushaltsplan finanzierten Mittel und übersteigt natürlich auch bei weitem die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat auf Empfehlung der Ingenieure Guido Lysiak und Karin Biciola vom Ingenieurbüro IFK, die Ausschreibung der Tief-, Leitungsbau-, Stahlbeton- und Straßenbauarbeiten aufzuheben. Bürgermeister Rainer Züfle soll nun mit dem Landratsamt Hohenlohekreis und dem Regierungspräsidium Stuttgart die weitere Vorgehensweise abstimmen und auf eine Erhöhung der Zuschüsse hinwirken.

Baugesuche
Dem Gemeinderat lag dieses Mal bloß ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit angebauter Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.- Nr. 1598 im Eichenweg 3 in Weißbach.

Nach gründlicher Beratung erteilte der Gemeinderat dem Bauvorhaben allerdings nur teilweise das Einvernehmen der Gemeinde. Der erheblichen Überschreitung der Traufhöhe wurde nicht zugestimmt. Außerdem wurde klargestellt, dass die Gemeinde eine etwaige dritte Wohnung keinesfalls befürwortet.

Die endgültige Entscheidung über das Baugesuch hat nun das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu treffen.

Geplante Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und geplante Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT zum 01.07.2018: Zustimmung der Gemeinde Weißbach
Zum Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass die drei in Form von Zweckverbänden geführten kommunalen Rechenzentren KDRS, KIRU und KIVBF der Datenzentrale Baden-Württemberg beitreten, welche dann kraft Gesetztes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt namens ITEOS umgewandelt wird. Unmittelbar darauf sollen sich die Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT zusammenschließen.

Da die Gemeinde Weißbach Mitglied des Zweckverbands KIVBF ist, ist indirekt auch sie von diesem Vorhaben betroffen.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu und beauftragte Bürgermeister Rainer Züfle, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands KIVBF dessen Organe zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.

Entscheidung über die Annahme von Spenden
Laut den gesetzlichen Vorschriften muss jede Spende, die einer Gemeinde gemacht wird, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung abgesegnet werden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach folgende zwei Spenden angeboten worden:

Erstens möchten Frau Petra Lechner und Frau Lisa Bauer aus Weißbach aus den Erlösen des Flohmarkts vom 11.11.2017 im Bürgerzentrum Langenbachtal 100,00 € für den Kindergarten Weißbach geben.

Zweitens hat die Schreinerei Spazierer aus Weißbach angeboten, auf die Bezahlung einer Rechnung in Höhe von 253,79 € zu verzichten. Gegenstand der Rechnung war das Herstellen und Liefern einer Verblendung für die Sprechfunk-Ecke im Feuerwehrgerätehaus Weißbach.

Der Gemeinderat sah bei keiner dieser Spenden einen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie dankend anzunehmen.

Verschiedenes
Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-    Bei der Jagdgenossenschaftsversammlung am 13.03.2018 haben die Jagdgenossen unter anderem beschlossen, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wieder auf den Gemeinderat zu übertragen. Der Reinertrag verbleibt weiterhin bei der Gemeinde und soll für die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen verwendet werden.

-    Bürgermeister Rainer Züfle gab bekannt, dass er im Rahmen einer Eilentscheidung die Abrundungsflächen der Jagdgenossenschaft Weißbach im Bereich Endberg / Kolmarsklinge / Hettenbacher Holz bei Crispenhofen für weitere sechs Jahre an das Land Baden-Württemberg verpachtet hat. Die Abrundung ist erforderlich, um eine sinnvolle Jagdgrenze zu haben.

-    Im Gebäude Kelterstraße 22 wird zum 31.05.2018 eine kommunale Eineinhalb-Zimmer-Wohnung frei. Die Wohnung soll im Mitteilungsblatt zur Neuvermietung ausgeschrieben werden.

-    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 17.04.2018, stattfinden.