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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 27.02.2018

Sitzungsbericht vom 19.02.2018

aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.02.2018

Erlass der Haushaltssatzung 2018Nachdem der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.12.2017 vorgestellt und in der nichtöffentlichen Finanzausschusssitzung vom 29.01.2018 vorberaten worden ist, hat der Gemeinderat das Planwerk nun nach nochmaliger öffentlicher Aussprache einstimmig beschlossen.

Der diesjährige Haushalt umfasst insgesamt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 9.547.220 €, davon 7.344.410 € im Verwaltungshaushalt (→ laufende Einnahmen und Ausgaben) und 2.202.810 € im Vermögenshaushalt (→ Einnahmen und Ausgaben im investiven Bereich). Damit liegt das Haushaltsvolumen um 1.370.790 € höher als im Jahr 2017. 

Für folgende größere Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 Mittel vorgesehen: Umbaumaßnahmen im Rathaus u.a. zur Errichtung eines Bürgerbüros (70.000 €); Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte (590.000 €); Nachfinanzierung für den Bau des Bürgerzentrums (260.000 €); endgültiges Herstellen der Straßen im letzten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Halberger Ebene II“ (62.000 €); Enderschließung des ersten Bauabschnitts des Wohnbaugebiets „Zum Brückle“ in Crispenhofen (48.000 €); Bau weiterer Grabkammern auf dem Friedhof in Weißbach (28.000 €); Ausbau der Breitbandkabelversorgung (545.550 €); Tilgung von Krediten (105.560 €).

Große Kostenblöcke im nicht-investi­ven Bereich sind: Die Personalausgaben (884.320 €); die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (348.700 € für Leistungen Dritter + 455.740 € für Bauhofleistungen); der Abmangel der Kleinkindgruppe und der Kindergärten (557.000 €); die Gewerbesteuer-, die Finanzausgleichs- und die Kreisumlage (3.249.220 €).

Auf der Einnahmenseite sind vor allem folgende Positionen zu nennen:  Steuern und Finanzzuweisungen (4.990.450 €); Gebühren und ähnliche Entgelte (692.020 €); Verkauf, Mieten, Pachten, sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (129.260 €); Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (237.320 €); erhoffter Zuschuss für den Bau der neuen Kindertagesstätte (180.000 €); Konzessionsabgaben (82.000 €); Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (1.800.040 €).

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer sollen im Jahr 2018 weiterhin unverändert bleiben.  

Bebauungsplan „Halberger Ebene III“ in Weißbach:   • Abwägungsbeschluss   • Satzungsbeschluss
Mit diesem Tagesordnungspunkt wurde der finale Verfahrensschritt für den Baubauungsplan „Halberger Ebene III“ getätigt. Der Bebauungsplan wurde vom 06.11.2017 bis 06.12.2017 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu hat die Anhörung der Träger öffentlicher Belange stattgefunden.

Der Gemeinderat befasste sich nun mit den hierbei eingegangen Anregungen und Bedenken und beschloss dann nach gründlicher Abwägung, jeweils so zu verfahren, wie dies vom Architekturbüro Knorr & Thiele in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung, dem Landschaftsarchitekturbüro Steinbach und dem Kreistiefbauamt vorgeschlagen worden ist.

Anschließend beschloss das Gremium den Bebauungsplan „Halberger Ebene III“ mitsamt Begründung, Textteil, Abgrenzungsplan und Umweltplan als Satzung, desgleichen auch die örtlichen Bauvorschriften.

Beide Satzungen werden mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

Neuwahl des Kommandanten der Abteilung Weißbach der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach sowie seines Stellvertreters: Zustimmung des Gemeinderats nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz
In der Jahreshauptversammlung vom 27.01.2018 haben die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach mit überwältigender Mehrheit sowohl den bisherigen Kommandanten, Herrn Markus Schurg, als auch dessen Stellvertreter, Herrn Marcus Reeber, für weitere fünf Jahre wiedergewählt.

Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Wahl sehr zufrieden und erteilte ihr deshalb nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz seine Zustimmung.

Fertigstellung der Erschließungsanlagen im ersten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Zum Brückle“ in Crispenhofen: Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten

Der erste Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Zum Brückle“ in Crispenhofen wurde in den Jahren 2007/2008 erschlossen. Damals sind aus praktischen Erwägungen heraus noch nicht alle Erschließungsanlagen komplett hergestellt worden. Der Feinbelag, die Randsteine, die Gehwege und die Grünanlagen sind vorläufig weggelassen worden, weil diese Bauteile bei Hausbauarbeiten erfahrungsgemäß oft Schaden nehmen. Nachdem das Baugebiet inzwischen weitgehend bebaut ist, sollen die Straßen und Gehwege endlich fertiggestellt werden. In diesem Zusammenhang soll auch der bislang nur geschotterte Parkplatz vor den Anwesen Zum Brückle 5 und Zum Brückle 5/1 im Wohnbaugebiet „Im Brühl II“ endlich asphaltiert werden.

Die Gemeinde hat die Tief- und Straßenbauarbeiten am 12.01.2018 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich ausschreiben lassen. Das wirtschaftlichste Angebot hat daraufhin mit 68.190,57 € brutto die Firma Schwarz GmbH aus Stachenhausen eingereicht.

Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig, dieser Firma den Auftrag zu erteilen.

·       Herstellung der Erschließungsanlagen im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Zum Brückle“ in Crispenhofen: Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten

Nachdem im Jahr 2017 der letzte freie Bauplatz im ersten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Zum Brückle“ in Crispenhofen verkauft worden ist, soll nun der zweite und letzte Bauabschnitt erschlossen werden. Er umfasst 15 Bauplätze. Wie üblich soll dabei aber zunächst auf den Feinbelag, die Randsteine, die Gehwege und die Grünflächen verzichtet werden.

Die entsprechenden Tief- und Straßenbauarbeiten sind im Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 12.01.2018 öffentlich ausgeschrieben worden. Auch bei dieser Ausschreibung hat die Firma Schwarz GmbH aus Stachenhausen mit 357.385,29 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Folglich vergab der Gemeinderat auch diesen Auftrag einstimmig an die Firma Schwarz GmbH.

Etwas unzufrieden zeigte sich das Gremium aber mit der bereits 25 Jahr alten Planung des Baugebiets. Diese sieht nämlich drei Bauplätze in zweiter Reihe vor, welche nur durch schmale „schlauchförmige“ Zufahrten mit der Straße verbunden sind. Solche Grundstücke sind heutzutage leider recht unattraktiv. Deshalb beauftragte der Gemeinderat Bürgermeister Rainer Züfle, zusammen mit dem Kreistiefbauamt nach einer Möglichkeit zur Verbesserung der Zufahrbarkeit der drei Grundstücke zu suchen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster GemeinderatsbeschlüsseBürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 22.01.2018 gefasst hatte:

„Die vakante Arbeitsstelle als Raumpflegerin in der Grundschule in Weißbach wird zum frühest möglichen Zeitpunkt mit Frau Jutta Rüdele aus Crispenhofen besetzt.“

Verschiedenes
Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-    Die Gemeinde wird ab dem 01.04.2018 das Einhalten der Parkscheiben-Regelung in der Weißbacher Ortsmitte und im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ überwachen. Etwaige Verstöße werden dann ans Landratsamt Hohenlohekreis als untere Straßenverkehrsbehörde gemeldet und von jenem mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

     Die Anregung einer Einwohnerin, Anwohner-Parkausweise einzuführen, wird vom Gemeinderat nicht befürwortet, weil die Parkplätze tagsüber bewusst für Kunden, Gäste und Besucher zur Verfügung stehen sollen. Genügend Parkplätze ohne Parkzeitbeschränkung findet man in Weißbach beim Bürgerzentrum oder bei der katholischen Kirche.

-    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 19.03.2018, stattfinden.