4 3 2 Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Abs. 2 Feuerwehrgesetz (FwG) muss der Gemeinderat dieser Wahl aber noch zustimmen, bevor der Bürgermeister die zwei Gewählten dann förmlich für die gesetzliche Amtszeit von fünf Jah- ren bestellen kann [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Sprechfunk-Ecke im Feuerwehrgerätehaus Weißbach. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Arbeitsleistung) hat einen Wert von 99,30 €. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder - sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
sowie einen Beamers mit Leinwand beschaffen. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder - sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Gesellschaftsform der juristischen Person durch eine Arbeitsgruppe, die aus Privatwaldbesitzern, Bürgermeistern der einzelnen Landkreise, Vertretern der Landratsämter sowie Privatwaldbesitzern besteht, [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
te Person in den Gemeinderat nach. Herr Hanspeter Grund war seinerzeit auf der Liste der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) als Vertreter des Wohnbezirks Crispenhofen in den Gemeinderat gewählt [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen