hervor, dass das Raumordnungsrecht eine an § 78 Abs. 2 WHG orientierte selbstständige Beurteilung der Anforde- rungen des Hochwasserschutzes erfordert. Das niedersächsische Raumordnungsrecht ist insoweit [...] Rahmen der Fortschreibung... [mehr]
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des Plangebiets befindet sich in einer Entfernung von ca. 95-100 m der Otters- bach (Gewässer II. Ordnung). Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb des Über- schwemmungsgebiets. 5. Standortwahl Der [mehr]
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BBauvorschriften Für das Baugebiet sind die Vorschriften des Bebauungsplans und der Bauordnungsrechtlichen Festset- zungen „Zum Brückle“ in der Ausfertigung vom 25.01.1993 / 30.03.1993 maßgebend [mehr]
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re baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre [mehr]
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Gemarkung Weißbach Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 16.12.2019 [...] e baurechtlich ge- nehmigt... [mehr]
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re baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre [mehr]
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Crispenhofen Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 16.12.2019 [...] e baurechtlich ge- nehmigt worden... [mehr]
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Rechnungsabschluss 2018 Die Abweichungen von mehr als 5.000 € zwischen Haushaltssoll und Anordnungssoll werden wie folgt erläutert: 1.) Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt 1.1 Einnahmen [mehr]
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e die Baulinie ein. Da es sich bei der Baulinie um einen Grundzug der bauplanungs- rechtlichen Ordnung handelt, von dem nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden sollte, wird vorgeschlagen, dieser [mehr]
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halten, weshalb eine Gewerbeuntersagung also nicht nur rechtmäßig, sondern auch moralisch absolut in Ordnung wäre. Gleichwohl würde das für die Gewerbetreibenden aber eine Härte darstellen. Deshalb [mehr]
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