Dies ist aus Sicherheitsgründen unzulässig. Allerdings handelt es sich hierbei um eine bauordnungsrechtliche Thematik, für die ausschließlich die Untere Baurechtsbehörde – also das Land- ratsamt Hoh [mehr]
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Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-W [mehr]
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die Aufgabe, den Gemeinderat zu entlasten, indem sie die in ihr Aufgabengebiet fallenden Tagesordnungspunkte vorbesprechen. Beschlüsse können dort jedoch nicht gefasst werden. Das wäre nur in beschließenden [mehr]
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re baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre [mehr]
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Standesbeamten, die räumlich auf drei Standorte verteilt sind. Somit wäre selbst dann noch ein ordnungsgemäßer Standesamtsbetrieb möglich, wenn in zwei Rathäusern der Corona-Virus grassieren würde. [mehr]
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der Kinder- gärten und der Kita – wie in der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenver- ordnung (EnSikuMaV) vorgeschrieben [Kein Witz, die Verordnung heißt wirklich so! ] nicht über 19 °C. [mehr]
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von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes [mehr]
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der Kinder- gärten und der Kita – wie in der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenver- ordnung (EnSikuMaV) vorgeschrieben [Kein Witz, die Verordnung heißt wirklich so! ] nicht über 19 °C. [mehr]
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welche § 4 der Garagen- vorordnung (GaVO) vorgibt. Allerdings handelt es sich hierbei um bauordnungsrechtliche Themen, über die ausschließlich die Untere Baurechtsbehörde – vorliegend also das Landratsamt [mehr]
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gewerblichen Bauflächen und die damit verbundene Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die Ordnung der Abfallentsorgung sowie die Ermöglichung einer Nach- nutzung. Die Gemeinde Weißbach möchte [mehr]
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