zu belohnen und den anderen einen Anreiz zu bieten. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Bürgermeisters, ob und wenn ja an wen und in welcher Höhe diese Prämie überhaupt ausbezahlt wird. Ein Rec [...] zu belohnen und den anderen... [mehr]
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Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt war, außer Kraft. gez. Rainer Züfle Bürgermeister [mehr]
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g der Satzung verletzt worden sind. Weißbach, den 22.11.2023 gez. Rainer Züfle, Bürgermeister [mehr]
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sich um einen Betrag in Höhe von 210,00 €. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
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4 3 2 Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
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für die Feuerwehrarbeit verwendet werden. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
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Abs. 2 Feuerwehrgesetz (FwG) muss der Gemeinderat dieser Wahl aber noch zustimmen, bevor der Bürgermeister die zwei Gewählten dann förmlich für die gesetzliche Amtszeit von fünf Jah- ren bestellen kann [mehr]
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4 3 2 Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
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Sprechfunk-Ecke im Feuerwehrgerätehaus Weißbach. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
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Arbeitsleistung) hat einen Wert von 99,30 €. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder - sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
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