Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
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Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
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Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH zu und ermächtigt den Bürgermeister diese Vereinbarung zu unterzeichnen. [...] um ein im vergangenen Jahr... [mehr]
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Auszahlungen Erwerb bewegl. Vermögen 15.000 Interaktive Tafeln 4241 Sportstätten 42410100001 Bürgerzentrum Langenbachtal 8 Auszahlungen Baumaßnahmen 22.200 Strittige Positionen 5330 Wasserversorgung [mehr]
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(Unterschrift Person 1) (Ggf. Unterschrift Person 2) Rückgabe an: Bürgermeisteramt Weißbach Niedernhaller Straße 5 74679 Weißbach oder per E-Mail an: info@gemeinde-weissbach [mehr]
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Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
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der Satzung verletzt worden sind. Weißbach, den 14.12.2021 Rainer Züfle Bürgermeister [mehr]
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die Kostentragung für das Erarbeiten einer Einbeziehungssatzung Beschlussvorschlag: Bürgermeister Rainer Züfle wird beauftragt den in der Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. 2022/13 abgedruckten [mehr]
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beenden möchte. Gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann ein Bürger aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht durch einseitige Erklärung ausscheiden, sondern nur [mehr]
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Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
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