Sprechfunk-Ecke im Feuerwehrgerätehaus Weißbach. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Arbeitsleistung) hat einen Wert von 99,30 €. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder - sofern vorhanden - ein Beigeord- neter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
sowie einen Beamers mit Leinwand beschaffen. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder - sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Problembeschreibung / Begründung: Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Gesellschaftsform der juristischen Person durch eine Arbeitsgruppe, die aus Privatwaldbesitzern, Bürgermeistern der einzelnen Landkreise, Vertretern der Landratsämter sowie Privatwaldbesitzern besteht, [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
te Person in den Gemeinderat nach. Herr Hanspeter Grund war seinerzeit auf der Liste der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) als Vertreter des Wohnbezirks Crispenhofen in den Gemeinderat gewählt [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Geldbetrag in Höhe von 750,00 € spenden. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen
Satzung verletzt worden sind. Weißbach, den 21. Mai 2019 Rainer Züfle Bürgermeister [mehr]
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei: Sitzungen