seinem Dienstantritt im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden muss. Der Gemeinderat hat diese Dienstanweisung nun einstimmige erlassen. Ihr Wortlaut ist daraufhin im Mitteilungsblatt Nr. 08/2023 vom 24.02 [mehr]
beschloss die Änderungssatzung einstimmig. Der genaue Wortlaut der Änderungssatzung ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 51+52/2023 vom 22.12.2023 veröffentlicht worden, worauf hiermit verwiesen wird. Änderung [...] wurde vom Gemeinderat... [mehr]
drei Änderungssatzungen wurden einstimmig beschlossen. Ihr genauer Wortlaut ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 43-44/2017 vom 27.10.2017 veröffentlicht worden, worauf hiermit verwiesen wird. Bekanntgabe [mehr]
dann auch die Änderung des Gebührenverzeichnisses der Friedhofssatzung. Diese ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt und wird zum 15.05.2019 in Kraft treten. Beschlussfassung über die Bildung von [mehr]
vom 21.05.2019 den Verkaufspreis auf 70,00 €/m² festgesetzt hat, hat die Gemeindeverwaltung im Mitteilungsblatt vom 21.06.2019 öffentlich bekannt gegeben, dass die Bauplätze ab sofort reserviert oder gekauft [mehr]
einstimmig zu. Der genaue Wortlaut der Aufhebungssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblatts öffentlich bekannt gemacht werden. Als Gutachter wurden der Bautechniker Rudolf Beck aus Cr [mehr]
enen Haushaltsresten zu. Die Bekanntmachung der Jahresrechnung 2018 ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 39/2019 vom 28.09.2019 erfolgt, worauf hiermit verwiesen wird. Zwischenbericht [...] sodann mit großer Mehrheit... [mehr]
13.00 Uhr und 18.00 Uhr verkaufsoffen haben. Der genaue Wortlaut der Satzung ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 21/2017 vom 26.05.2017 abgedruckt worden. Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- [mehr]
Ebene III" aufzustellen. Die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses ist bereits im Mitteilungs-blatt Nr. 39/2016 vom 30.09.2016 erfolgt, worauf hiermit verwiesen wird. Der Bebauungsplan soll vom [mehr]
sichern. Der Wortlaut der Vorkaufsrechtssatzung ist mitsamt einem Abgrenzungsplan bereits im Mitteilungsblatt Nr. 51+52/2017 vom 22.12.2017 öffentlich bekannt gemacht worden, worauf hiermit verwiesen wird [mehr]