Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 18.01.2018

Sitzungsbericht vom 18.12.2017

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.12.2017

Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Weißbach:   ž
Vorstellen des aktuellen Planungsstands   ž
Beauftragung von Fachingenieuren


Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.09.2017 beschlossen, dass zwischen dem Kindergartengebäude in der Kelterstraße 22 in Weißbach und dem Langenbach, also auf dem Areal des alten Bauhofs, eine zweigruppige Kindertagesstätte in Modulbauweise errichtet werden soll. Mit der Planung dafür wurde Architekt Thorsten Herzog aus Bad Mergentheim beauftragt.

Architekt Herzog präsentierte dem Gemeinderat nun den aktuellen Planungsstand.

Vorgesehen ist ein zweigeschossiges Gebäude aus Fertig-Modulen. Seine Länge beträgt circa 23,10 m und die Breite 7,30 m. Als Dachform wäre entweder ein Flachdach oder ein flach geneigtes Pultdach denkbar. Letzteres wäre zwar circa 25.000 € teurer, würde aber weniger Unterhaltungsaufwand erfordern. Damit käme man auf geschätzte Baukosten in Höhe von rund 590.000 €.

Für die weiteren Planungsschritte sollten nun auch ein Statiker und ein Heizungsplaner hinzugezogen werden.

Der Gemeinderat nahm von der bisherigen Planung zustimmend Kenntnis und entschied sich bezüglich der Dachform für ein flaches Pultdach.

Mit der Statikplanung soll die Ingenieurgesellschaft Wieland & Meißner mbH aus Öhringen beauftragt werden und mit der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung das Ingenieurbüro für Energietechnik Günther Sausele aus Schrozberg.

Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach: Beratung und Beschlussfassung über diverse Punkte

Dieses Mal gab es erfreulicherweise keine Punkte, über die der Gemeinderat bezüglich des Bürgerzentrums Langenbachtal Beschluss fassen musste.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen dieses Mal zwei Bausachen vor.

Beim ersten ging es um die Umnutzung der landwirtschaftlichen Halle des Anwesens Schlößle 1, Grundstück Flst.-Nr. 147 der Gemarkung Weißbach, in eine Lager- und Versandhalle.

Die zweite hatte den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Untergeschoss auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1607 im Ahornweg 36 in Weißbach zum Gegenstand.

Der geplanten Umnutzung erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde.

Mit dem geplanten Wohnhausneubau war das Gremium ebenfalls grundsätzlich einverstanden, stellte allerdings vorsorglich klar, dass die Garagen- und Hofzufahrt nicht über die vorhandenen öffentlichen Parkplätze hinweg führen darf. Auch wurde bezweifelt, dass es zulässig ist, die Zufahrt direkt in eine Straßeneinmündung münden zu lassen.

Die endgültige Entscheidung über die beiden Baugesuche hat nun das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu treffen.

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Bereich „Criesbacher Straße (Südseite)“ in der Gemeinde Weißbach, Gemarkung Crispenhofen

Im Hinblick auf eine Innenentwicklung und damit Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, sowie um dem demographischen und wirtschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen, ist es aus städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen des Allgemeinwohls notwendig, dass entsprechende städtebauliche Maßnahmen ergriffen werden und vorhandene Flächenpotentiale einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden können. Die Grundstücke Flst.-Nr. 82, 83, 84, 85, 89, 90, 92, 93, 94, 101 und 102 auf der Südseite der Criesbacher Straße in Crispenhofen stellen ein solches Flächenpotential dar.

Darum beschloss der Gemeinderat einstimmig, für diesen Bereich eine Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) zu erlassen. Sie soll dazu dienen, die städtebaulichen Maßnahmen, die für die Nutzung des Potentials in Betracht gezogen werden, sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.

Der Wortlaut der Vorkaufsrechtssatzung ist mitsamt einem Abgrenzungsplan bereits im Mitteilungsblatt Nr. 51+52/2017 vom 22.12.2017 öffentlich bekannt gemacht worden, worauf hiermit verwiesen wird.

Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderats Weißbach datiert vom 17.09.2007. Aufgrund ihres Alters entspricht sie leider nicht mehr ganz der aktuellen Sach- und Rechtslage.

Darum beschloss der Gemeinderat nun auf Vorschlag von Bürgermeister Rainer Züfle eine neue Geschäftsordnung. Sie basiert auf einem Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016 und berücksichtigt auch zeitgemäße Elemente, wie z.B. die Möglichkeit, künftig anstatt auf schriftlichem ebenfalls auf elektronischem Wege zu Gemeinderatssitzungen einzuladen.

Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs für das Jahr 2018

Kämmerer Werner Grüb und Bürgermeister Rainer Züfle stellten dem Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2018 in groben Zügen vor. Der Entwurf sieht ein Gesamtvolumen von 9.487.220 € vor, wobei die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts 7.344.710 € betragen und diejenigen des Vermögens­haushalts 2.142.810 €.

Auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts stellt insbesondere das Gewerbesteueraufkommen einen Unsicherheitsfaktor dar, da leider immer noch nicht bekannt ist, wie sich die Übernahme der hiesigen Konrad Hornschuch AG durch den Continental-Konzern steuerlich auswirken wird. Sicher ist hingegen, dass die Gemeinde wegen des sehr hohen Steueraufkommens, das sie im Jahr 2016 hatte, im Jahr 2018 weniger Finanzzuweisungen erhalten wird, zugleich aber höhere Zahlungen für die Finanzausgleichs- und die Kreisumlage leisten muss. Nach dem Planwerk wird im Verwaltungshaushalt deshalb lediglich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 209.440 € erwirtschaftet werden können.

Für folgende größere Investitionen sollen gemäß dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung im Jahr 2018 Mittel bereitgestellt werden: Einrichten eines Bürgerbüros im Erdgeschoss des Rathauses (insgesamt 70.000 €); Bau einer zweigruppigen Kindertagestätte in Weißbach (insgesamt 530.000 €); Nachfinanzierung fürs Bürgerzentrum Langenbachtal (260.000 €); Fertigstellung der Erschließungsanlagen im ersten Bauabschnitts des Wohnbaugebiets "Brückle" in Crispenhofen (48.000 €); Sanierung der Kelterstraße (Straße, Kanal, Wasserleitungen) (insgesamt 207.500 €); Fertigstellung der Erschließungsanlagen im dritten Bauabschnitts des Wohnbaugebiets "Halberger Ebene II" in Weißbach (62.000 €); Einbau weiterer Grabkammern auf dem Friedhof in Weißbach (28.000 €); Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet (545.600 €); Kostenanteil der Gemeinde Weißbach für die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets "Waldzimmern" (265.000 €); Tilgung von Krediten (105.560 €).

Einerseits wegen der vielen vorgesehene Investitionen und andererseits wegen der geringen Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt wird dann zum Ausgleichen des Haushalts aber eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.740.370 € erforderlich sein.

Der Gemeinderat nahm den Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2018 zur Kenntnis. Im nächsten Schritt wird der Finanzausschuss den Entwurf am 29.01.2018 in nichtöffentlicher Sitzung vorbesprechen; in der öffentlichen Februar-Sitzung des Gemeinderats soll dann die endgültige Fassung des Haushaltsplans 2018 offiziell beschlossen werden.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgende Wahl bekannt, die der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 20.11.2017 getroffen hatte:

„Zur Hauptamtsleiterin der Gemeinde Weißbach wird Frau Annika Dietz aus Brettach gewählt.“

Bürgerfragstunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-    Kämmerer Werner Grüb, der seit fast 40 Jahren auf der Gemeindeverwaltung Weißbach gearbeitet hat, wird ebenso wie die Kassenverwalterin Angelika Magnussen zum 01.01.2018 zur neu gegründeten interkommunalen Kämmerei des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal wechseln.

Bürgermeister Rainer Züfle und der gesamte Gemeinderat dankten Herrn Grüb für seine langjährigen treuen Dienste und wünschten ihm sowie Frau Magnussen einen guten Start beim Gemeindeverwaltungsverband.

-    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 22.01.2018, stattfinden.