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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 06.04.2017

Sitzungsbericht vom 27.03.2017

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.03.2017

Breitbandversorgung im Gebiet der Gemeinde Weißbach: Beauftragung der Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang mit Beratungsleistungen nach Ziffer 3.3 der Bundes-Breitbandförderrichtlinie für die Variante "Ziel 50 Mbit/S"

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Rainer Züfle Herrn Harald Heinze, Geschäftsführer der Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang begrüßen.

Herr Heinze informierte den Gemeinderat darüber, wie Gemeinden mit Hilfe des Bundesförderprogramms zu schnellerem Internet kommen können.

Wenn Gemeinden, die noch nicht flächendeckend mit Breitband versorgt sind, Zuschüsse für den Ausbau der Breitbandversorgung erhalten wollen, müssen sie in einem ersten Schritt von einem Fachbüro, wie zum Beispiel der Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH, eine Analyse der Ausgangssituation über ein Markterkundungsverfahren erstellen lassen. Darin wird der aktuelle Versorgungsstand analysiert und es werden Versorgungslücken herausgearbeitet. Außerdem wird abgefragt, ob Telekommunikationsanbieter in den nächsten drei Jahren im Gemeindegebiet einen Ausbau durchführen wollen. Als Ergebnis der Beratungsleistung erhält die Gemeinde dann eine Empfehlung, wie im nächsten Schritt der Ausbau der Breitbandversorgung konkret erfolgen soll. Ziel ist hierbei eine flächendeckende Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s. Eine solche Beratungsleistung beziehungsweise Analyse kostet in der Regel rund 50.000 € brutto und wird vom Bund nach Ziffer 3.3 der Bundes-Breitbandförderrichtlinie normalerweise zu 100 % gefördert. Eine Antragstellung hierfür war zunächst bis zum 31.12.2016 möglich; eine Verlängerung des Programms ist jedoch angedacht.

Wenn die Analyse zu dem Ergebnis kommt, dass die Gemeinde Geld in die Hand nehmen muss, um die Breitbandversorgung durch bestimmte Maßnahmen zu verbessern, können für diesen zweiten Schritt erneut Zuschussmittel beantragt werden. Allerdings wird hierbei interkommunalen Lösungen eine weitaus höhere Priorität eingeräumt als Einzellösungen.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Forchtenberg noch im Herbst 2016 einen Zuschussantrag für den Schritt 1 (Beratungsleitungen) gestellt. Die Gemeinde Weißbach hat dann im Dezember 2016 nachgezogen. Absicht beider Gemeinden ist es, etwa erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung - also den Schritt 2 - gemeinsam durchzuführen, um bessere Förderaussichten zu haben.

Der Zuschussantrag der Stadt Forchtenberg für den Schritt 1 ist bereits positiv beschieden worden, worauf hin Forchtenberg die Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH mit dem Erbringen der Beratungsleistungen beauftragt hat. Die Entscheidung über den Weißbacher Antrag ist bislang noch nicht gefallen, steht wahrscheinlich aber kurz bevor.

Um dann schnell reagieren zu können, ermächtigte der Gemeinderat nun einstimmig Bürgermeister Rainer Züfle, ebenfalls die Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH zu beauftragen, sobald der Zuschussbescheid vorliegt.

Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach: Beratung und Beschlussfassung über diverse Punkte

Dieses Mal gab es zwar nichts, worüber der Gemeinderat bezüglich des Bürgerzentrums Langenbachtal Beschluss fassen musste, doch informierte Bürgermeister Rainer Züfle darüber, dass er im Wege der Eilentscheidung leider zwei weitere Nachträge der Firma Schatz Projectbau GmbH genehmigen musste.

Beim Nachtrag Nr. 54 ging es um Sickerschroppen für die Böschungssicherung; er beläuft sich auf 12.088,02 € brutto.

Der Nachtrag Nr. 55 bezieht sich auf einen notwendigen Bodenaustausch im zweiten Bauabschnitt der Außenanlagen. Grund war die Feststellung, dass der Untergrund ansonsten nicht genügend tragfähig wäre. Für diese Maßnahme fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 19.752,10 € brutto an. 

Der Gemeinderat nahm von den beiden Eilentscheidungen Kenntnis.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen diesmal zwei Baugesuche vor.

Das erste bezog sich auf eine Geländeauffüllung und eine Stützmauer auf dem Grundstück des Anwesens Bergstraße 37 in Weißbach.

Beim zweiten ging es um den Umbau und die Umnutzung des ehemaligen Kirchengebäudes Löchlesberg 1 in Weißbach in ein Wohnhaus.

Beiden Bauvorhaben wurde vom Gemeinderat das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig erteilt - der ziemlich hohen Stützmauer jedoch nur unter der Maßgabe, dass sie begrünt wird. Damit sie optisch nicht noch höher wirkt, darf sie außerdem bloß mit einer "offenen" Einfriedigung (Zaun, Geländer, etc.) als Absturzsicherung versehen werden.

Die endgültige Entscheidung über die beiden Bauanträge hat nun das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu treffen.

Ablösung eines PKW-Stellplatzes für den geplanten Umbau des bestehenden Trafoturms Klingenweg 2 in Weißbach in einen Wohnturm mit Balkonen

In seiner öffentlichen Sitzung vom 20.02.2017 hatte der Gemeinderat dem geplanten Umbau des bestehenden Trafoturms Klingenweg 2 in Weißbach in einen Wohnturm mit Balkonen sein Einvernehmen erteilt. Inzwischen hat das Landratsamt Hohenlohekreis aber mitgeteilt, dass die auf dem Grundstück als PKW-Stellplatz vorgesehene Fläche geringfügig zu schmal sei, um baurechtlich als solcher anerkannt zu werden. Da die Bauherrin keine andere Möglichkeit hat, auf ihrer eigenen Fläche einen normgerechten PKW-Stellpatz herzustellen, hat sie jetzt bei der Gemeinde die Ablösung des Stellplatzes beantragt. (Zur Erklärung: „Stellplatzablösung“ bedeutet, dass sich ein Antragsteller gegen Bezahlung eines einmaligen Entgelts öffentliche Stellplätze der Gemeinde baurechtlich als eigene Stellplätze anrechnen lassen darf. Allerdings erwirbt der Antragsteller hierbei kein „Exklusivrecht“ an den abgelösten Stellplätzen; er darf sie also zum Beispiel nicht durch Hinweisschilder oder Absperrvorrichtungen für sich reservieren. Vielmehr dienen die abgelösten Stellplätze weiterhin der Benutzung durch die Allgemein­heit.)

Der Gemeinderat zeigte sich mit der beantragten Stellplatzablösung einstimmig einverstanden.

Sanierung und Ausbau der Forchtenberger Straße in Weißbach: Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten

Wie der Gemeinderat schon in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.10.2016 beschlossen hat, soll die Forchtenberger Straße in Weißbach dieses Jahr zwischen dem ehemaligen Bahnübergang und der Gemarkungsgrenze Forchtenberg nach folgenden Kriterien saniert und ausgebaut werden: ž Keine generelle Verstärkung des Straßenunterbaus, sondern grundsätzlich bloß Aufbringen einer Ausgleichs- und einer Deckschicht; ž Fahrbahnbreite durchgängig mindestens 5,50 m; ž keine Randsteine; ž dauerhafter Verzicht auf den Bau eines Gehwegs; ž zunächst auch keine Straßenlaternen, aber gleichwohl schon jetzt Verlegen des notwendigen Stromkabels. Außerdem war damals festgelegt worden, dass das noch fehlende Reststück der Max-Eyth-Straße - einschließlich des "Einmündungstrichters" in der Forchtenberger Straße - jetzt noch nicht gebaut werden soll, sondern erst bei konkretem Bedarf.

Die Baumaßnahme soll als Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Forchtenberg durchgeführt werden, die die auf ihrer Gemarkung verlaufende Fortsetzung der Straße  - also die sogenannte "Alte Landstraße" - ebenfalls sanieren lassen will. Die gesamten Tief- und Straßenbauarbeiten sind deshalb unter Federführung der Stadt Forchtenberg öffentlich ausgeschrieben worden. Bis zur Submission am 01.03.2017 sind dann vier Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot hat mit einer Gesamtsumme von  339.881,62 € brutto die Firma Schneider GmbH & Co. KG aus Öhringen abgegeben. Davon beträgt der Kostenanteil der Gemeinde Weißbach 129.710,50 € brutto.

Darum beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Firma Schneider GmbH & Co. KG den Auftrag zu erteilen.

Erneuerung der Rechenanlage im Abwasserpumpwerk Weißbach: Vergabe der Maschinen- und Elektrotechnik

Leider hat der Grobrechen im Abwasserpumpwerk Weißbach einen irreparablen Schaden und muss dringend ausgetauscht werden. Seitdem die Rechenanlage nicht mehr richtig funktioniert, verstopfen nämlich ständig die Abwasserpumpen, die eigentlich vom Rechen geschützt werden sollen. Das verursacht einerseits sehr viel Mehrarbeit für die Klärwärter, und reduziert andererseits die Lebensdauer der teuren Pumpen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat im Nachtragshaushaltsplan 2016 230.000,00 € für den Austausch der Rechenanlage bereitgestellt.

Allerdings kommt die neueste Kostenschätzung der SAG Ingenieure inzwischen auf Kosten in Höhe von 280.000,00 €. Grund hierfür ist, dass sich mittlerweile herausgestellt hat, dass der neue Rechen nicht mehr wie der bisherige senkrecht eingebaut werden kann, sondern - wie heutzutage allgemein üblich - etwas nach hinten gekippt werden muss. Um das bewerkstelligen zu können, sind leider mehr Umbauarbeiten am Gebäude erforderlich, als ursprünglich gedacht.

Die geplante Maßnahme gliedert sich in mehrere Gewerke (Arbeiten), deren weitaus größtes die Maschinen- und Elektrotechnik ist. Sie ist im Staatsanzeiger Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben worden, doch ist bedauerlicherweise trotzdem nur ein einziges Angebot eingereicht worden. Es stammt von der Firma Kuhn GmbH aus Höpfingen und beläuft sich auf 211.809,91 € brutto.

Da dieses Angebot nach Aussage der der SAG Ingenieure gleichwohl wirtschaftlich ist, beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Firma Kuhn GmbH den Auftrag zu erteilen. 

Zudem erklärte sich der Gemeinderat notgedrungen damit einverstanden, wegen der erhöhten Kostenschätzung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € zu bewilligen, damit die gesamten 280.000 € finanziert sind.

Bürgermeister Rainer Züfle gab dann noch bekannt, welche anderen Gewerke anfallen werden und welche Firmen bei der beschränkten Ausschreibung jeweils das wirtschaftlichste Angebot eingereicht haben (alle Preise brutto): ž Abbruch- und Maurerarbeiten: Firma Schwarz GmbH, Stachenhausen (11.981,27 €); ž Betonsägearbeiten: Noch nicht bekannt; ž Putz- und Malerarbeiten: Firma Mugrauer GmbH, Niedernhall (2.410,94 €); ž Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten: Firma KEGA Holzbau GmbH, Eberstal (3.442,08 €); ž Fliesenarbeiten: Firma Heinrich Baumann, Buchenbach (7.645,75 €); Fensterbauarbeiten: Firma Glaser Lechner, Amrichshausen (2.653,70 €). Aufgrund der relativ niedrigen Auftragssumme darf Bürgermeister Rainer Züfle all diese Aufträge selber vergeben.

Siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands „Mittleres Kochertal“: • Aufstellungsbeschluss; • Ausweisung von Flächenpotentialen für die Gemeinde Weißbach; • Vergabe der Planungsleistungen

Am 15.12.2016 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes (kurz: GVV) „Mittleres Kochertal“ die sechste Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Teilfortschreibung „Windkraft“) festgestellt. Aktuell liegen die Verfahrensakten beim Landratsamt Hohenlohekreis zur Genehmigung. Von Seiten der Stadt Forchtenberg wurde inzwischen an den GVV der dringliche Wunsch herangetragen, möglichst rasch den Aufstellungsbeschluss für eine weitere Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Zieljahr 2030) zu fassen. Hintergrund ist die Notwendigkeit, im Bereich „Raubusch“ (Gewerbegebiet bei Schwarzenweiler) weitere Gewerbeflächen auszuweisen und das Gewerbegebiet „Allmand“ in Forchtenberg in Richtung Weißbach zu erweitern. Für Montag, den 03.04.2017, ist bereits eine Sitzung der Verbandsversammlung vorgesehen, um die nötigen Beschlüsse zur Einleitung der nunmehr siebten Flächennutzungsplan-Fortschreibung zu fassen.

Der Gemeinderat stimmte der Einleitung einer siebten Fortschreibung des Flächen­nutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes „Mittleres Kochertal“ zu. Allerdings wird die Gemeinde Weißbach für diese Fortschreibung keine eigenen Wünsche anmelden. Die Gemeinde ist damit einverstanden, dass das Büro IFK aus Mosbach mit dem Erarbeiten der eigentlichen Flächennutzungsplanfortschreibung, das Landschaftsarchitekturbüro Steinbach aus Obermaßholderbach mit dem Erstellen des dazugehörigen Umweltberichts samt landschaftsplanerischem Beitrag und der Biologe Dieter Veile aus Eschenau mit der notwendigen artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung beauftragt werden. Bürgermeister Rainer Züfle soll als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Mittleres Kochertal“ entsprechend abstimmen.

Entschädigung der der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr: • Erlass einer neuen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung); • Beschluss sonstiger Freiwilligkeitsleitungen

Die bisherige "Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (FwES)" ist vom Gemeinderat am 23.07.2001 beschlossen worden. Die letzte Anpassung der Entschädigungssätze erfolgte durch die Änderungssatzung vom 26.03.2007. Daher war es jetzt an der Zeit, die Entschädigungssätze an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen. Eine Umfrage unter den Gemeinden des Hohenlohekreises hatte nämlich gezeigt, dass die derzeitigen Entschädigungssätze der Gemeinde Weißbach inzwischen am unteren Ende rangieren. 

Die neuen Sätze sind - ebenso wie die vorgesehene Neuregelung bei den Freiwilligkeitsleistungen - im Vorfeld mit dem Feuerwehrausschuss abgestimmt und von diesem befürwortet worden.

Der Gemeinderat zeigte sich mit den vorgeschlagenen neuen Entschädigungssätzen einverstanden und beschloss daher einstimmig die entsprechend überarbeitete Feuerwehr-Entschädigungssatzung. Der Wortlaut der Satzung ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 13/2017 vom 31.03.2017 abgedruckt worden.

Außerdem legte der Gemeinderat auch den Zuschuss an die Kameradschaftskasse der Feuerwehr und die sonstigen Freiwilligkeitsleistungen neu fest.

Mit Wirkung ab diesem Jahr beträgt der Zuschuss an die Kameradschaftskasse: ž für die Einsatzabteilung 21,00 €/Person; ž für die Jugendabteilung 12,00 €/Person; ž für die Altersabteilung 7,00 €/Person.

Die bisher jedem aktiven Feuerwehrangehörigen freiwillig gewährte Zahlung von 3,00 € pro teilgenommener Übung wird eingestellt. Stattdessen erhält künftig jeder aktive Feuerwehrangehörige, der mindestens an der Hälfte der Übungen eines Jahres teilgenommen hat, nach Wahl entweder eine Saisonkarte fürs Freibad Niedernhall oder eine Zehnerkarte fürs Freibad Niedernhall oder eine Fünferkarte fürs Solebad Niedernhall oder aber einen 40-€-Einkaufsgutschein der Gewerbegemeinschaft Niedernhall/Weißbach.

Alle Mitglieder der Jugendfeuerwehr, die mindestens an der Hälfte der Gruppenstunden teilgenommen haben, werden künftig mit einer Jugend-Saisonkarte fürs Freibad Niedernhall belohnt.

Erlass einer Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weißbach (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung)

Schon bisher hat die Gemeinde Weißbach für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Kostenersatz erhoben, soweit dies nach den Vorschriften des Feuerwehrgesetzes möglich war. Allerdings waren die Kostensätze nicht kalkuliert, sondern man hat sich an den Sätzen der Nachbargemeinden orientiert. Das neu gefasste Feuerwehrgesetz verlangt nun für die Kostenersätze für Einsatzkräfte aber eine Kalkulation. Damit diese nicht zu kompliziert wird, hat das Innenministerium die Ersätze für die diversen Feuerwehrfahrzeuge jedoch landesweit per Rechtsverordnung festgesetzt. Lediglich für etwa vorhandene nicht genormte Fahrzeuge ist eine örtliche Kalkulation erforderlich.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hat die Gemeindeverwaltung auf der Basis einer Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg eine "Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weißbach" (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) erarbeitet.

Diese Satzung fand nun die Zustimmung der Gemeinderats; sie wurde von ihm einstimmig beschlossen.

Auch ihr Wortlaut ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 13/2017 vom 31.03.2017 veröffentlicht worden.

Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands "Mittleres Kochertal" (Stadt Forchtenberg, Stadt Niedernhall,  Gemeinde Weißbach): • Grundsatzbeschluss; • Einrichtung einer interkommunalen Kämmerei

In der Kämmerei ist die Einführung der Doppik für relativ kleine Kommunen wie Weißbach, Niedernhall und Forchtenberg eine riesige Herausforderung. Hinzu kommen Themen wie die (künftige) Umsatzsteuerpflicht für viele kommunale Leistungen oder die Einführung digitaler Rechnungsakten. Jeder Gemeinde entsteht dadurch ein enormer Personal-, Sach- und Schulungsaufwand. Überhaupt lässt sich allgemein erkennen, dass nicht nur die Ausgaben steigen, sondern auch die Aufgaben für kleine Kommunen immer mehr zunehmen. Deshalb wäre es effizienter, diese Aufgaben künftig zentral - sprich: gemeinsam - zu erledigen. Damit könnten auch Ausfallzeiten - z.B. bei Krankheit oder Urlaub - besser überbrückt werden. Dies würde nicht nur für den Arbeitgeber Vorteile bringen, sondern ebenso auch für die Arbeitnehmer.

Geeignetes Konstrukt für eine vertiefte interkommunale Zusammenarbeit wäre der Gemeindeverwaltungsverband (kurz: GVV) "Mittleres Kochertal". Über die Kämmerei hinaus könnten dort auch weitere Ämter der drei Kommunen zentral organisiert werden (Hauptamt, Bauamt). Ziel sollte nämlich sein, dass alle Rathäuser der beteiligten Kommunen mit einem Schwerpunkt berücksichtigt werden. Selbstverständlich würde es aber auf jedem Rathaus weiterhin ein Bürgerservice/Bür­gerbüro beziehungsweise eine Anlaufstelle für bürgernahe Dienstleistungen geben. Dazu gehören z.B.: • An- und Abmeldungen; • Passangelegenheiten; • Müll- und Rentenberatung; • Führerscheinanträge; • Fundbüro; • und vieles andere mehr.

Die Bürgermeister der drei GVV-Kommunen sind diesbezüglich bereits seit mehreren Monaten in engem Kontakt. Auch haben bereits Gespräche mit dem Gemeindetag sowie mit anderen Gemeindeverwaltungsverbänden, die schon in dieser Form intensiv zusammenarbeiten, stattgefunden.

In einer Klausursitzung am Montag, dem 06.03.2017, wurden die Gemeinderäte der drei Kommunen des GVV "Mittleres Kochertal" von Vertretern jener Institutionen dann aus erster Hand über die Potentiale und Möglichkeiten bei einer interkommunalen Zusammenarbeit informiert. Zuvor waren im Januar 2017 sowohl den Gemeinderäten als auch den Mitarbeitern der Gemeinden des GVV "Mittleres Kochertal" bereits erste Überlegungen zur interkommunalen Zusammenarbeit vorgestellt worden.

Geplant ist im ersten Schritt die Einrichtung einer interkommunalen Verbandskämmerei, in einem mittelfristigen Zeitraum dann auch die Einrichtung weiterer gemeinsamer Verbandsämter.

Wichtig ist dabei, dass durch die vorgesehene interkommunale Zusammenarbeit die Eigenständigkeit der drei Gemeinden nicht aufgegeben werden soll, sondern im Gegenteil gestärkt werden. Es soll sich demnach keinesfalls um den ersten Schritt für eine „Fusion“ handeln, sondern vielmehr um eine Maßnahme zur Sicherung der Selbständigkeit jeder beteiligten Kommune. Jede Gemeinde soll innerhalb ihres Gemeindegebiets weiterhin die volle Entscheidungsgewalt haben. Der GVV soll die von den Gemeinden getroffenen Entscheidungen also nur verwaltungstechnisch umsetzen.

Wenn die angedachte Interkommunale Verbandskämmerei zustande kommt, soll diese im Rathaus Forchtenberg angesiedelt werden, weil dort derzeit etwas mehr Platz vorhanden ist als im Rathaus Niedernhall und im Rathaus Weißbach. Letztendlich soll aber auf jedem Rathaus irgendein Amt (Bauamt oder Hauptamt) des GVV untergebracht werden. Folglich würden jene beiden Ämter also auf die Rathäuser in Niedernhall und Weißbach verteilt werden. Klar ist, dass die Arbeit alsdann aber weit mehr als bisher in digitaler Form erledigt werden müsste, da die interne Abstimmung zwischen den drei Gemeinden und dem GVV am schnellsten über EDV erfolgen kann.

Die Interkommunale Kämmerei sollte möglichst schon zum 01.01.2018 ihre Arbeit aufnehmen, da in jeder Gemeinde noch viel Arbeit für die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht notwendig ist und diese gebündelt besser bewältigt werden kann. Die Zusammenlegung der anderen Ämter müsste dann mittelfristig, beispielsweise jeweils in Zwei-Jahres-Schritten, erfolgen. Hierfür gibt es derzeit aber noch kein konkretes Konzept.

Letztendlich ist die angedachte Vertiefung der interkommunalen Zusammenarbeit in Form einer Aufgabenübertragung auf den GVV natürlich nur dann möglich, wenn die Gemeinderäte aller drei Gemeinden das Vorhaben unterstützen.

Der Gemeinderat Weißbach hielt die vorgeschlagene vertiefte interkommunale Zusammenarbeit  für eine gute Idee und befürwortete sie einhellig. Sie soll über eine Erweiterung des Zuständigkeits- und Aufgabengebiets des Gemeindeverwaltungsverbands "Mittleres Kochertal" erfolgen. Im ersten Schritt wird sich die Zusammenarbeit auf das Aufgabengebiet „Abgaben- / Kassen- / Rechnungswesen“ erstrecken. Die Gemeindeverwaltung soll die dafür notwendigen Schritte in die Wege leiten und die erforderlichen weiteren Beschlüsse für die zukünftige interkommunale Zusammenarbeit vorbereiten.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Diesmal waren keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Bürgerfragestunde

Ein Einwohner fragte, bis wann die Gemeinde die Erschließungsanlagen im bereits weitestgehend bebauten ersten Bauabschnitt des Wohngebiets "Zum Brückle" in Crispenhofen fertigstellen möchte.

Bürgermeister Rainer Züfle antwortete, dass diese Arbeiten voraussichtlich nächstes Jahr durchgeführt werden sollen.

Ein anderer Einwohner wollte wissen, wie bei der Zufahrt, die letztes Jahr in der Westernhauser Straße in Crispenhofen ein Anwohner ohne Genehmigung angelegt hat, der Verfahrensstand ist.

Bürgermeister Rainer Züfle verwies desbezüglich auf das Landratsamt Hohenlohekreis, wo das Verfahren anhängig ist.  

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

- Die Gemeinde Weißbach wird dem Regierungspräsidium Stuttgart vorschlagen, eine Teil der naturschutzrechtlichen Ausgleichsgelder, die das Land für den Windpark Weißbach erhalten hat, für die Offenhaltung der Hänge nördlich der Ortschaften Weißbach und Crispenhofen zu verwenden. Dabei  sollen auch Steinriegel und Natursteinmauern repariert, erneuert oder ergänzt werden.

-  Bürgermeister Rainer Züfle gab bekannt, dass das Landratsamt Hohenlohekreis mit Erlass vom 07.03.2017 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans der Gemeinde Weißbach für das Jahr 2017 bestätigt hat.

-  Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 24.04.2017, stattfinden.