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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 19.06.2017

Sitzungsbericht vom 22.05.2017

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach: Beratung und Beschlussfassung über diverse Punkte
Dieses Mal gab es erfreulicherweise keine Punkte, über die der Gemeinderat bezüglich des Bürgerzentrums Langenbachtal Beschluss fassen musste.

Baugesuche
Dem Gemeinderat lag diesmal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um den Abbruch des bestehenden Wohnhauses samt Carport/Schuppen auf  den Grundstücken Flst.-Nr. 17 und Flst.-Nr. 18 in der Criesbacher Straße 1 in Crispenhofen sowie um den dort stattdessen vorgesehenen Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit sieben PKW-Stellplätzen.

Der Gemeinderat zeigte sich mit dem Bauvorhaben grundsätzlich einverstanden, wünschte allerdings, dass die entlang der Straße vorgesehene Stützmauer begrünt wird. Außerdem wird das Landratsamt, das letztendlich über die Erteilung der Baugenehmigung zu entscheiden hat, gebeten darauf zu achten, dass die Mauer die Sichtfreiheit im Einmündungsbereich Criesbacher Straße / Westernhauser Straße nicht beeinträchtigt.

Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Jahresprogramm 2017): Auftragsvergabe
Wie jedes Jahr möchte die Gemeinde Weißbach auch 2017 wieder einige Kanalsanierungen durchführen lassen. Auf Vorschlag des Kreistiefbauamts sind heuer zwei Kanalabschnitte in der Weinbergstraße in Weißbach sowie zwei Haltungen im Kanal zwischen dem Abwasserpumpwerk und der Kläranlage Weißbach zur Sanierung vorgesehen. Alle Schadstellen sollen in geschlossener Bauweise – also durch das Einkleben von partiellen oder kompletten Inlinern (das sind mittels einer Mehrkomponenten-Harzmischung ausgesteifte Glasfaser-Schläuche) – saniert werden.

Diese Arbeiten sind vor kurzem unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Vier der fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das günstigste beläuft sich auf 25.925,34 € (brutto) und stammt von der Firma Diringer & Scheidel aus Mannheim. Die Einheitspreise dieser Firma sind laut Aussage des Kreistiefbauamts auskömmlich und ortsüblich; eine Spekulation ist nicht ersichtlich.

Folglich beschloss der Gemeinderat einstimmig, die diesjährigen Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise an die Firma Diringer & Scheidel zu vergeben.

Austausch von Straßenbeleuchtungsmasten in der Ortschaft Weißbach (Jahresprogramm 2017): Vergabe der Tiefbauarbeiten
Die Gemeinde Weißbach möchte dieses Jahr in der Ortschaft Weißbach weitere 15 alte Beton-Stra­ßen­lampen­masten gegen neue Masten aus Stahl austauschen lassen. Die dafür notwendigen Tiefbauarbeiten sind unter vier Firmen beschränkt ausgeschrieben worden, von denen dann drei tatsächlich ein Angebot abgegeben haben. Das günstigste Angebot hat dabei mit 24.141,89 € brutto die Firma Karl Heinz Dorfi aus Weißbach eingereicht. Die angebotenen Preise sind laut Aussage des Kreistiefbauamts auskömmlich und ortsüblich; eine Spekulation ist nicht ersichtlich.

Deshalb hat der Gemeinderat einstimmig entschieden, der Firma Karl Heinz Dorfi den Auftrag zu erteilen.

Die neuen Masten werden natürlich mit zeitgemäßen LED-Leuchten bestückt werden.

Erlass einer Satzung über die Öffnung von Verkaufsstellen am 02.07.2017 anlässlich des Weißbacher Krappenstecher-Festes
Am Samstag, dem 01.07.2017, und am Sonntag, dem 02.07.2017, wird zum nunmehr zehnten Mal das Weißbacher Krappenstecher-Fest stattfinden. Dieses Fest ist nicht nur das „Hauptfest“ der örtlichen Vereine, Gastronomen und Gewerbetreibenden, sondern es hat sich in den 18 Jahren seines Bestehens auch zu einem weithin bekannten Publikumsmagneten entwickelt. Deshalb kam dieses Jahr seitens einiger Ladengeschäfte wieder der Wunsch auf, am Festsonntag öffnen zu dürfen.

Um dies zu ermöglichen, beschloss der Gemeinderat nun einstimmig eine "Satzung über die Öffnung von Verkaufsstellen am 02.07.2017anlässlich des Weißbacher Krappenstecher-Festes". Dadurch dürfen die Ladengeschäfte in der Ortschaft Weißbach am 02.07.2017 zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr verkaufsoffen haben.

Der genaue Wortlaut der Satzung ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 21/2017 vom 26.05.2017 abgedruckt worden.

Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechungswesen (HKHR)
Die Kommunen in Baden-Württemberg sind verpflichtet, spätestens zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umzustellen. Die Kameralistik wird dann durch die doppelte Buchführung (Doppik) ersetzt. Der Zeitpunkt, zu dem umgestellt werden soll, muss vom Gemeinderat förmlich beschlossen werden.

Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung entschied der Gemeinderat einstimmig, den spätest möglichen Termin zu wählen, die Umstellung also erst zum 01.01.2020 vorzunehmen. Derselbe Termin wird auch von der Stadt Forchtenberg und der Stadt Niedernhall vorgesehen, mit denen zusammen die Gemeinde Weißbach ja eine gemeinsame Kämmerei schaffen möchte.

Außerdem wurde festgelegt, aus pragmatischen Gründen alle für die Umstellung erforderlichen Entscheidungen, die nicht kraft Gesetzes zwingend vom Gemeinderat getroffen werden müssen, auf Bürgermeister Rainer Züfle zu delegieren.

Einführen eines Ratsinformationssystems für den Gemeinderat
Nachdem sich in den letzten Monaten bereits die Stadt Forchtenberg und die Stadt Niedernhall dafür entschieden haben, ein elektronisches Ratsinformationssystem einzuführen, hat sich nun in der Folge auch der Gemeinderat Weißbach mit diesem Thema befasst.

Bei elektronischen Ratssystemen werden die Sitzungsvorlagen den Ratsmitgliedern nicht mehr in Papierform zugestellt, sondern können von ihnen mittels einer App auf einen Tablet-PC heruntergeladen werden. Ebenso können dann auch die öffentlichen Sitzungsprotokolle digital zur Verfügung gestellt werden. Dies bringt nicht nur eine Kostenersparnis, sondern reduziert sowohl für die Verwaltung als auch für die Gemeinderäte den Arbeits-, Organisations- und Archivierungsaufwand. Wenn die Unterlagen digital zur Verfügung stehen, müssen sie schließlich nicht mehr vervielfältigt, zugestellt und nach dem Gebrauch archiviert oder aber ordnungsgemäß entsorgt werden. Vorteilhaft ist außerdem, dass die Gemeinderäte über die App immer und überall auf alle relevanten Sitzungsdokumente zugreifen können; zu den Sitzungen muss dann bloß noch das Tablet mitgebracht werden. Umfangreiche Papierakten entfallen.

In Anbetracht dieser Vorteile beschloss der Gemeinderat einstimmig, ein elektronisches Ratsinformationssystem zu beschaffen. Die Wahl fiel dabei auf die Software "Sessions" samt der Rats-App "Mandatos" der Firma Somacos GmbH & Co. KG aus Salzwedel, welche auch in Forchtenberg und Niedernhall zum Einsatz kommen wird. Die Lizenz-, Installations- und Schulungskosten betragen einmalig 12.760,37 € brutto. Hinzu kommen noch laufende Kosten für Updates, Hotline, Fernwartung etc. in Höhe von 78,54 €/Monat. Da die Gemeinderatsmitglieder für die Nutzung des Informationssystems einen Tablet-PC benötigen, soll jeder für die Beschaffung eines privaten Geräts einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 377,00 € erhalten. Weil im diesjährigen Haushaltsplan für das Einführen eines elektronischen Ratsinformationssystems keine Mittel vorgesehen sind, werden die Ausgaben über- beziehungsweise außerplanmäßigen anfallen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster GemeinderatsbeschlüsseBürgermeister Rainer Züfle gab zwei Beschlüsse bekannt, die der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 24.04.2017 gefasst hatte:

- Der Doppelbauplatz Flst.-Nr. 1601 und Flst.-Nr. 1602 im Eichenweg in Weißbach wird zum Preis von 72,00 €/m² (einschließlich Wasserversorgungs-, Abwasser- und abgelöstem Erschließungsbeitrag) sowie den bei der Gemeinde Weißbach üblichen Konditionen an Frau Friederike Züfle aus Weißbach und Herrn Hendrik Kunze aus Ingelfingen verkauft.

-  Der Bauhofarbeiter und stellvertretende Klärwärter Alexander Frey wird ab dem 01.05.2017 in Entgeltgruppe 5 des TVöD eingestuft. Der Stellenplan der Gemeinde wird entsprechend geändert.

Verschiedenes
Unter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

- Wie Bürgermeister Rainer Züfle berichtete, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur angekündigt, dass der Zuschussantrag, den die Gemeinde bereits Ende 2016 für Beratungsleistungen nach Ziffer 3.3 der Bundes-Breitbandförderrichtlinie für die Variante "Ziel 50 Mbit/S" gestellt hatte, positiv beschieden werden wird.

-  Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 26.06.2017, stattfinden.